Karl Lauterbach, der Experte
05. Jul 2007 21:04
 |  Fünf mal mehr als 7000 Euro: Karl Lauterbach
| Foto: dpa |
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Der Sozialexperte der SPD ist vor allem mit dem Gesundheitsapparat vernetzt. Die Nähe zum Kapital macht er aber durch besonders kritische Positionen in der Gesundheitspolitik wieder wett.
Vor allem Krankenkassen und Kliniken nutzen das Wissen des promovierten Mediziners Karl Lauterbach. Eine Reihe Gutachten und Ratschläge bringen ihm seit 2005 fünf Nebenverdienst-Punkte der Stufe drei ein – also je mehr als 7000 Euro.
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat:
AOK Bayern, München, Wissenschaftliche Beratung und Gutachten, März 2006, Stufe 3
AOK Rheinland, Düsseldorf, Wissenschaftliche Beratung und Gutachten, Februar 2006, Stufe 3
Barmer Ersatzkasse, Wuppertal, Wissenschaftliche Beratung und Gutachten, März 2006, Stufe 3
Klinikum Bremen-Mitte GmbH, Bremen, Wissenschaftliche Beratung und Gutachten, November 2005, Stufe 3
Zeno Veranstaltungen GmbH, Heidelberg, Vortrag, Dezember 2005, Stufe 1
Daten & Fakten: Die Angaben zu den NebenjobsDie genaue Höhe der Nebeneinkünfte veröffentlicht der Bundestag nicht. Die Verdienste sind in drei Kategorien eingeteilt: zwischen 1000 und 3500 Euro (Stufe 1), zwischen 3500 und 7000 Euro (Stufe 2) und mehr als 7000 Euro (Stufe 3). Wer unter 1000 Euro im Monat oder 10 000 Euro im Jahr bleibt, muss nichts melden. Regelmäßige monatliche Einkünfte werden gekennzeichnet, ebenso Einkünfte derselben Stufe in jedem Kalenderjahr der Wahlperiode ("jährlich"). Bei einmaligen Hinzuverdiensten (etwa aus Vorträgen) werden dazu Monat und Jahr angegeben. Bei unregelmäßigen Einkünften im Verlauf eines Kalenderjahres wird die Jahressumme gebildet und die entsprechende Einkommensstufe neben der Jahreszahl veröffentlicht. (dpa) |
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Funktionen in Unternehmen
Rhön-Klinikum AG, Bad Neustadt/Saale, Mitglied des Aufsichtsrates, Dezember 2005, Stufe 3; 2006, Stufe 3; 2007, Stufe 3
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts:
Wissenschaftliches Institut der AOK (WidO), Bonn, Mitglied des wissenschaftlichen Beirates. Quelle: Bundestag.de