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Presseschau: Nichts ist so tabu wie das Gehalt

05. Jul 2007 12:24
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
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Die Abgeordneten müssen sich von ihrem Souverän kontrollieren lassen. Doch es bleibt beim Urteil zu den Nebeneinkünften ein «mulmiges Gefühl», meinen deutsche Leitartikler.

«Süddeutsche Zeitung»: Es geht um Maß und Ziel

Es ist im Übrigen nicht so, dass das Gesetz den Parlamentariern Nebentätigkeiten generell verbietet. Das wäre auch Unfug. Das Gesetz verlangt nur, dass sie Nebeneinkünfte offen legen, nach einem groben Raster. Das nennt man Transparenz, sie ist Grundlage von Demokratie und nicht zu viel verlangt. Sicher: Nebeneinkünfte können auch Unabhängigkeit sichern, sie können der Schlüssel sein zu den Handschellen des Fraktionszwangs.

Es geht also um Maß und Ziel der Nebentätigkeiten und vor allem darum, dass der Wähler von ihnen weiß. Wenn Nebentätigkeiten zur Hauptsache werden, wird das Mandat zur Nebensache. Ob das so ist, ist nicht allein an der Höhe der Nebeneinkünfte zu messen. Aber diese Höhe kann ein Maßstab sein. Deshalb ist Offenlegung so wichtig.

«Offenburger Tageblatt»: Verlorenes Vertrauen zurückgewinnen

In keinem anderen Land der Welt wird so ungern über das eigene Einkommen gesprochen wie in Deutschland. Da nimmt es kein Wunder, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit vier zu vier Richterstimmen knapp ausfiel. Trotz des Unentschiedens ist das Ergebnis eindeutig und richtig: Die Abgeordneten müssen ihre Nebeneinkünfte offen legen.

Und damit können sie verlorenes Vertrauen wieder zurückgewinnen. Denn für die Bürger ist einsehbar, von wem und in welcher Größenordnung ihre Volksvertreter Geld entgegennehmen. Das wirkt vertrauensbildender, als für den Erhalt der privaten Krankenversicherung zu kämpfen und heimlich für eine Beiratstätigkeit in dieser Branche Geld zu kassieren.

«Leipziger Volkszeitung»: Angst vor Neiddebatten

Unterm Kaiser sollten Abgeordnete im Beruf erfolgreich genug sein, um sich das Mandat als unbezahlten Nebenjob leisten zu können. Heute dominieren Politprofis ohne berufliche Bodenhaftung im wahren Leben das Hohe Haus. Ihre Belastung gleicht der von Top-Managern. Gemessen an denen ist die Bezahlung mies, aus der Hartz-IV-Perspektive gigantisch.

Die Diäten sind bekannt, und künftig kann jeder im Internet auch Nebeneinkünfte erfahren. Dabei herrschte auf der Richterbank anders als an Stammtischen Uneinigkeit. Gut ist: Das Gesetz macht Abhängigkeiten deutlich und zeigt, wem durch zu viele Nebenämter kaum Zeit für sein Mandat bleibt. Zugleich aber schürt die Überwachung Neiddebatten.

«Westfälische Nachrichten»: Der Souverän kontrolliert

Über Geld spricht keiner gern. Nichts ist so geheim und tabu, wie das Einkommen. Da wundert es nicht, dass sich auch Bundestagsabgeordnete sträuben, die Hosen herunterzulassen. Nun sind Mandatsträger aber eben nicht irgendwelche Menschen, sondern gewählte Volksvertreter. Das heißt, sie müssen sich kontrollieren lassen von ihrem Souverän, dem Volk. In der Debatte um die Veröffentlichungspflicht für Nebeneinkünfte wird gerne vom so genannten freien Mandat gesprochen. Ein hohes Gut, zu Recht. Die Unabhängigkeit des Politikers ist Grundlage der Demokratie, aber die Freiheit kann natürlich nicht so weit gehen, dass der Abgeordnete im Verborgenen mauscheln kann, während der Bürger, dem er dient, nichts mitbekommt.

«Rheinische Post»: Es bleibt ein mulmiges Gefühl

Bundestagsabgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte offen legen. Dies immerhin ist klar. Doch was die eine Hälfte der Verfassungsrichter so energisch einfordert, weist die andere mit derselben Entschiedenheit zurück. So zeugt das Karlsruher Urteil unterm Strich von so viel Unsicherheit, vom Suchen und Stochern im Grundsätzlichen, dass mehr zurückbleibt als nur ein mulmiges Gefühl.

Es hat schon etwas Kurioses, dass nicht einmal das höchste deutsche Gericht mit klarer Mehrheit feststellen kann, wie viel Raum der Bundestagsabgeordnete neben seinem Mandat für berufliche Tätigkeit bekommen und inwieweit er darüber Rechenschaft ablegen soll. Das eine Verfassungsorgan weiß also nicht so recht, was es von dem anderen halten soll. Zwischen den Schreckensbildern vom reinen Apparatschik-Parlament und einem Plenum mit nichts als verkappten Hobby-Abgeordneten gibt es einen Mittelweg, und dafür braucht es praktikable Lösungen. Mit vereinten Kräften sollten die Parlamentarier daran noch einmal arbeiten. (nz)

 
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