05. Jul 2007 07:34
«Unverzüglich» sollen die Nebeneinkünfte der Bundestag-Abgeordneten im Internet veröffentlicht werden. Die FDP macht sich dafür stark, die «Bedenken der Kläger» stärker zu berücksichtigen.
«Es hat nicht gereicht, dass die Kläger Recht bekommen haben», sagte Solms. «Aber das sollte Anlass für den Bundestag selbst sein, die Regeln im Gesetz noch einmal zu überprüfen.» Prinzipiell sei die Offenlegung in Ordnung, «aber man hätte auf die Bedenken der Kläger stärker Rücksicht nehmen sollen».Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch die Klagen von neun Parlamentariern gegen die 2005 geschaffenen Transparenzregeln abgewiesen. Vier der acht Richter des Zweiten Senats wollten die bis zu der Karlsruher Entscheidung vorerst ausgesetzten Vorschriften kippen. Bei Stimmengleichheit gelten Klagen laut Gesetz als abgewiesen.
Trotz der abgewiesenen Klage wertete Danckert das Urteil als großen Erfolg, «weil die Positionen überaus deutlich beschrieben worden sind. Für die Stellung der Bundestagsabgeordneten und ihrer Auskunftspflichten gegenüber der Öffentlichkeit sehe ich die Transparenz als echten Gewinn an». Im Urteil heißt es: «Das Volk hat Anspruch darauf zu wissen, von wem - und in welcher Größenordnung - seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen.» SPD-Fraktionschef Peter Struck erwartet nun, dass sich jeder an die Veröffentlichungspflicht hält. «Die Wähler können dann entscheiden, ob sie jemanden in den Bundestag schicken wollen, der nebenher von woanders Geld bekommt», sagte er der «Märkischen Allgemeinen».
Mit der geplanten Stufen-Regelung sei immer noch nicht genau ersichtlich, wer welche Summe wofür von wem erhalte, bemängelte Humborg. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte angekündigt, entsprechende Angaben «unverzüglich» auf den Internetseiten des Bundestags zu veröffentlichen. Lammert sagte am Mittwochabend in der ARD, er rate angesichts des gespaltenen Urteils aus Karlsruhe ebenfalls, sich nun noch einmal «in Ruhe über die vorhandenen Regelungen zu beugen». Er sei persönlich nach wie vor nicht von ihrer Zweckmäßigkeit überzeugt. (nz/dpa)