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Solms will Nebeneinkünfte-Regeln überprüfen

05. Jul 2007 07:34
Ist 'prinzipiell' für eine Offenlegung
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«Unverzüglich» sollen die Nebeneinkünfte der Bundestag-Abgeordneten im Internet veröffentlicht werden. Die FDP macht sich dafür stark, die «Bedenken der Kläger» stärker zu berücksichtigen.


Die Regeln zur Offenlegung von Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten sollten nach Auffassung von Parlaments- Vizepräsident Hermann Otto Solms angesichts des knappen Urteils des Bundesverfassungsgerichts nochmals überprüft werden. Das Urteil vier zu vier heiße schließlich, «dass im Grunde genommen beide Positionen zum Tragen gekommen sind», sagte der FDP-Politiker der «Thüringer Allgemeinen».

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«Es hat nicht gereicht, dass die Kläger Recht bekommen haben», sagte Solms. «Aber das sollte Anlass für den Bundestag selbst sein, die Regeln im Gesetz noch einmal zu überprüfen.» Prinzipiell sei die Offenlegung in Ordnung, «aber man hätte auf die Bedenken der Kläger stärker Rücksicht nehmen sollen».

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch die Klagen von neun Parlamentariern gegen die 2005 geschaffenen Transparenzregeln abgewiesen. Vier der acht Richter des Zweiten Senats wollten die bis zu der Karlsruher Entscheidung vorerst ausgesetzten Vorschriften kippen. Bei Stimmengleichheit gelten Klagen laut Gesetz als abgewiesen.

Urteil großer Erfolg

Peter Danckert
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Auch der SPD-Abgeordnete Peter Danckert erwartet eine Novellierung des Gesetzes. «Ich glaube, dass das Parlament das Urteil nach einem gründlichen Studium zum Anlass nehmen wird, das Abgeordnetengesetz zu modifizieren», sagte er der «Berliner Zeitung».

Trotz der abgewiesenen Klage wertete Danckert das Urteil als großen Erfolg, «weil die Positionen überaus deutlich beschrieben worden sind. Für die Stellung der Bundestagsabgeordneten und ihrer Auskunftspflichten gegenüber der Öffentlichkeit sehe ich die Transparenz als echten Gewinn an». Im Urteil heißt es: «Das Volk hat Anspruch darauf zu wissen, von wem - und in welcher Größenordnung - seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen.»

SPD-Fraktionschef Peter Struck erwartet nun, dass sich jeder an die Veröffentlichungspflicht hält. «Die Wähler können dann entscheiden, ob sie jemanden in den Bundestag schicken wollen, der nebenher von woanders Geld bekommt», sagte er der «Märkischen Allgemeinen».

Transparency reicht die Regelung nicht

Die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International forderte den Bundestag zu einer detaillierteren Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten auf. Das bisherige Regelwerk gehe nicht weit genug, sagte der deutsche Transparency-Geschäftsführer Christian Humborg der «Westdeutschen Allgemeinen Zeitung». «Wir erwarten mehr Offenheit von den Parlamentariern - vor allem eine genauere Aufschlüsselung der Zahlungen.»

Daten & Fakten: Die Drei-Stufen-Regelung

Alle nennenswerten Nebeneinkünfte - sowohl monatliche Bezüge als auch einzelne Geldzuflüsse - der Abgeordneten sollen in drei Stufen veröffentlicht werden: 1000 bis 3500 Euro, bis zu 7000 Euro sowie mehr als 7000 Euro. Erkennbar wird dabei - anonymisiert - die Herkunft der Gelder.

Mit der geplanten Stufen-Regelung sei immer noch nicht genau ersichtlich, wer welche Summe wofür von wem erhalte, bemängelte Humborg.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte angekündigt, entsprechende Angaben «unverzüglich» auf den Internetseiten des Bundestags zu veröffentlichen. Lammert sagte am Mittwochabend in der ARD, er rate angesichts des gespaltenen Urteils aus Karlsruhe ebenfalls, sich nun noch einmal «in Ruhe über die vorhandenen Regelungen zu beugen». Er sei persönlich nach wie vor nicht von ihrer Zweckmäßigkeit überzeugt. (nz/dpa)

 
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