04. Jul 2007 22:29
Wie das Abgeordnetengesetz und die Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages den «gläsernen Abgeordneten» festlegen.
Die Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete sind im Abgeordnetengesetz und in den Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages festgelegt. Seit Inkrafttreten des geänderten Abgeordnetengesetzes im Oktober 2005 gilt, dass die Ausübung des Bundestagsmandats im Mittelpunkt der Arbeit eines Abgeordneten stehen muss. Parlamentariern ist es verboten, finanzielle Zuwendungen anzunehmen, die «ohne angemessene Gegenleistung» gezahlt werden.Bundestagsabgeordnete müssen berufliche Tätigkeiten melden, die sie vor und während ihrer Arbeit als Parlamentarier ausgeübt haben. Meldepflichtig sind üblicherweise Einkünfte von mehr als 1000 Euro monatlich oder mehr als 10 000 Euro pro Jahr. Die meldepflichtigen Einkünfte werden drei Stufen zugeordnet und entsprechend auf den Internetseiten des Parlaments veröffentlicht. Unterschieden wird zwischen Einkünften von 1000 bis 3500 Euro (Stufe 1), 3500 bis 7000 Euro (Stufe 2) und mehr als 7000 Euro (Stufe 3).
Im März 2006 hatte Bundestagspräsident Nobert Lammert (CDU) auf Grund der beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Klagen entschieden, die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten und Einkünfte bis zu einem Urteil der Karlsruher Richter auszusetzen. (dpa)