Regierung entschuldigt sich bei G8-Demonstranten
Umstritten blieb, ob dieser und weitere Tornado-Flüge das Grundrecht der Versammlungsfreiheit verletzten. Schmidt verneinte dies. Christian Ahrendt von der FDP sprach dagegen von einem militärischen Ansatz bei der Beobachtung von Versammlungen, was ein «offener Verfassungsbruch» sei. Wolfgang Wieland von den Grünen sagte, in Heiligendamm sei der von der Union propagierte Einsatz der Bundeswehr im Inneren erprobt worden.
Vor einer schleichenden Einbeziehung der Bundeswehr in polizeiliche Aufgaben warnte der SPD-Verteidigungspolitiker Rainer Arnold. «Wir stehen dafür, dass dies nicht eintritt. Wir wollen und werden nicht zulassen, dass Artikel 35,1 ein Stück weit gedehnt wird und schleichende Prozesse eintreten.» Als Beleg verwies er auf die Bewachung eines Krankenhauses durch Feldjäger, was klar gegen die Regeln der Amtshilfe verstoße. Er gab zu, dass es an diesem Punkt zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD Differenzen gebe.
Die sicherheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Birgit Homburger, sagte, die Verantwortung für die zusätzlichen Missionen würden jetzt auf die Landesbehörden von Mecklenburg-Vorpommern abgeschoben, weil sie die Flüge angefordert hätten. Der Unionsvertreter Bernd Siebert sah dagegen keinen Anlass zur Kritik. Die Zusatzflüge seien vorgenommen worden, weil es bei den genehmigten Flügen technische Probleme und Sichtbehinderung durch das Wetter gegeben habe. Wenn dadurch Risiken entstanden wären, wäre das Ministerium unverzüglich darüber informiert worden. Dem Ausschuss lag ein Bericht des Verteidigungsministeriums mit Kopien der Luftaufnahmen vor. Danach wurden die zusätzlichen Flüge unmittelbar zwischen der Einsatzleitung der Polizei und dem Kommandeur des Tornado-Geschwaders in Jagel in Schleswig-Holstein vereinbart. (AP)

