Unterlegene Abgeordnete fühlen sich als Sieger
04. Jul 2007 16:35
 |  Vier zu vier - und dennoch abgelehnt. Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts
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Die Kläger halten das Urteil für «keine blanke Abfuhr» und hoffen auf Gesetzesänderungen. Klar ist: Schon bald kann jeder nachlesen, was wer durch welche Nebentätigkeit erhält.
Bisher verweisen die Abgeordneten im Handbuch des Bundestages auf eher Harmloses. Personalien, Ausbildung und berufliche Laufbahn, Mitgliedschaften in Gemeindekirchenräten oder Vereinen. Hinzu kommen die Mitarbeit in Ausschüssen sowie mehr oder minder bedeutsamen Gremien bis hin zur Parlamentarischen Versammlung der Nato. Was alle 614 Abgeordneten eint, ist der abschließende Hinweis darauf, dass nach den Verhaltensregeln des Bundestages erforderlichen veröffentlichungspflichtigen Angaben nachgereicht werden.
Damit soll es spätestens Ende der Woche vorbei sein: Das Bundesverfassungsgericht entschied am Mittwoch, dass alle Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte offen legen müssen. Die Abgeordneten teilten dem Bundestagspräsidenten ihre Nebeneinkünfte und deren Herkunft mit, nur enthielt Norbert Lammert sie der Öffentlichkeit bisher vor, weil einige Abgeordnete gegen die bereits beschlossene Offenlegung geklagt hatten. Zu Unrecht, wie der SPD-Politiker Christian Lange meint, da Klagen die Wirkung von Gesetzen nicht aufschieben. Die Angaben sollten mehr Transparenz schaffen und dem Wahlbürger Schlüsse darauf ermöglichen, ob ein Abgeordneter in seinen Entscheidungen wirklich frei ist. Doch manchem ging das zu weit. So fürcheten etwa die Rechtsanwälte unter den Parlamentariern um den Schutz ihrer Klienten – also um das Anwaltsgeheimnis.
Keine blanke Abfuhr
Zu den Beschwerdeführern zählten auch der jetzt vor allem als Industrieberater und Rechtsanwalt tätige ehemalige Unionsfraktionschef Friedrich Merz sowie zwei weitere CDU-Abgeordnete, drei der FDP, zwei der CSU und einer Sozialdemokrat. Einige der Unterlegenen drängen nun auf politische Nachbesserungen am Abgeordnetengesetz. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Götzer zeigte sich mit dem Ergebnis nicht unzufrieden. «Das Urteil gibt für den Gesetzgeber Anlass, einige Änderungen zu beraten.» Beispielsweise die Regel müsse überdacht werden, wonach Bruttoeinkünfte ungeachtet der damit verbundenen Kosten offen gelegt werden sollen. Auch die FDP-Abgeordnete Sibylle Laurischk sieht in dem mit nur knapp zu Stande gekommenen Urteil «keine blanke Abfuhr». Man könne politisch die Tatsache nicht ignorieren, dass so viele Richter sich kritisch geäußert hätten. Vier der acht Mitglieder des Zweiten Senats wollten die Veröffentlichungsvorschrift kippen – bei Stimmengleichheit gelten Klagen jedoch als abgewiesen.
Brisante Fälle
Der SPD-Abgeordnete Christian Lange, Sprecher des Netzwerks der SPD-Bundestagsabgeordneten und Mitinitiator des «gläsernen Abgeordneten», sieht die Unabhängigkeit und die Gewissensfreiheit der Abgeordneten gestärkt. «Endlich weiß der Bürger, wen er in den Bundestag wählt!» Auch die Linksfraktion zeigte sich zufrieden.
Lange verweist auf brisante Fälle, in denen Abgeordnete sich aus der Wirtschaft bezahlen ließen, zugleich aber Wirtschaftspolitik mitgestalteten. Konsequenzen hatte dies Ende 2004 für den damaligen Chef des CDU-Sozialflügels, Hermann-Josef Arentz, der zuletzt 60.000 Euro jährlich plus Gratisstrom von der RWE Power AG bekommen hatte, ohne dafür zu arbeiten. Wenig später verlor CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer seinen Posten, weil er von dem Energiekonzern eine ihm eigentlich nicht zustehende Abfindung in Höhe von gut 80.000 Euro erhalten hatte. Auf die Spitze trieb es einst der CDU-Wirtschaftspolitiker Friedrich Merz, der im April 2006 in einer Abgeordnetensitzung der nordrhein-westfälischen Landesgruppe des Bundestages erschien, jedoch nicht als Abgeordneter, sondern in Begleitung des Ruhrkohle-Vorstands und Ex-Ministers Werner Müller - als RAG-Rechtsvertreter.
Neu nachdenken
Die Grünen sehen sich im Nachhinein bestätigt. Die noch unter Rot-Grün verabschiedete Transparenz-Regelung solle nicht Sozialneid befriedigen, sondern wirtschaftliche Einflussnahme auf die Abgeordneten verhindern, sagte Fraktions-Geschäftsführer Volker Beck. Bundestagspräsident Lammert - der als Aufsichtsratsmitglied bei der RAG Vergütungen erhält - kündigte nun die rasche Veröffentlichung an, nicht ohne auf die mit der knappen Richterentscheidung entstandenen Unsicherheit hinzuweisen. Das Urteil sei für niemanden Grund zur Genugtuung, sondern vielmehr Anlass, «über Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirkung» der Veröffentlichung noch einmal «sorgfältig nachzudenken». (nz)
Für das Web ediert von Tilman Steffen