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Tornados flogen bei G8-Gipfel öfter als erlaubt

03. Jul 2007 18:13
Ein Tornado der Bundeswehr
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Das Verteidigungs-Ministerium hat eingeräumt, dass es bei dem G8-Gipfel mehr Tornado-Missionen gab als ursprünglich genehmigt. Ein Bericht soll aber belegen, dass die Einsatze verfassungskonform waren.

Laut Verteidigungsministerium war der Tornado-Einsatz beim G-8-Gipfel in Heiligendamm verfassungsgemäß. Das steht in einem umfangreichen Bericht des Ministeriums, der an den Verteidigungsausschuss weitergeleitet wurde, wie die «Süddeutsche Zeitung» am Dienstag vorab berichtet. Dies gelte auch für die Flüge der Aufklärungs-Tornados, obwohl mehr Einsätze geflogen wurden, als ursprünglich von Verteidigungsminister Franz Josef Jung genehmigt worden seien.

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Bestandteil des Berichts sind den Angaben zufolge auch Kopien der Luftaufnahmen, welche die Tornados vor und während des Gipfels geliefert haben. Außerdem wurden mehrmals Camps von Gipfelgegnern überflogen. Die Bilder hätten sich nicht zur Identifizierung von Personen oder von Kfz-Kennzeichen geeignet, heißt es in dem Bericht.

Fünf Einsätze mehr als vorgesehen

Das Ministerium räumte jedoch ein, dass Jung nur zwei so genannte Missionen mit jeweils zwei Tornado-Maschinen genehmigt hatte. Darüber hinaus seien jedoch fünf weitere Missionen mit insgesamt zehn Flügen absolviert worden, die unmittelbar zwischen der Einsatzleitung der Polizei und dem Kommandeur des Tornado-Geschwaders in Jagel in Schleswig-Holstein vereinbart worden waren. Dies sei dem Ministerium erst am 15. Juni, eine Woche nach Ende des Gipfeltreffens, bekannt geworden, hieß es. Jung habe Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan deshalb beauftragt, die Meldeverfahren und Befehlswege zu überprüfen.

Einer der Tornados hatte bei einem Überflug des Lagers bei Reddelich die zulässige Mindestflughöhe von 500 Fuß (etwa 160 Meter) für eine Minute und 22 Sekunden um 119 Fuß unterschritten. Dies sei notwendig gewesen wegen tief hängender Wolken und einiger Hubschrauber, die sich zur selben Zeit im Luftraum befunden hätten, schreibt das Ministerium. Dieser einmalige Tiefflug habe zwar eine erhebliche Lärmbelästigung dargestellt, doch sei von ihm keine «einschüchternde Wirkung auf die Versammlungsteilnehmer» ausgegangen. (AP)

 
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