Das Ministerium räumte jedoch ein, dass Jung nur zwei so genannte Missionen mit jeweils zwei Tornado-Maschinen genehmigt hatte. Darüber hinaus seien jedoch fünf weitere Missionen mit insgesamt zehn Flügen absolviert worden, die unmittelbar zwischen der Einsatzleitung der Polizei und dem Kommandeur des Tornado-Geschwaders in Jagel in Schleswig-Holstein vereinbart worden waren. Dies sei dem Ministerium erst am 15. Juni, eine Woche nach Ende des Gipfeltreffens, bekannt geworden, hieß es. Jung habe Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan deshalb beauftragt, die Meldeverfahren und Befehlswege zu überprüfen. Einer der Tornados hatte bei einem Überflug des Lagers bei Reddelich die zulässige Mindestflughöhe von 500 Fuß (etwa 160 Meter) für eine Minute und 22 Sekunden um 119 Fuß unterschritten. Dies sei notwendig gewesen wegen tief hängender Wolken und einiger Hubschrauber, die sich zur selben Zeit im Luftraum befunden hätten, schreibt das Ministerium. Dieser einmalige Tiefflug habe zwar eine erhebliche Lärmbelästigung dargestellt, doch sei von ihm keine «einschüchternde Wirkung auf die Versammlungsteilnehmer» ausgegangen. (AP)