21. Jun 2007 21:09
Bei der Union gebe es Gesprächsbereitschaft über eine weitere rechtliche Gleichstellung von schwulen Partnerschaften, sagt Justizministerin Zypries. Doch der Koalitionspartner will davon nichts wissen.
Der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), widersprach der Behauptung und mahnte die Ministerin zu Zurückhaltung. «Während der Dauer der Großen Koalition sollte Frau Zypries darauf verzichten, absprachewidrige Angebote an Grüne oder die FDP zu machen», sagte der CSU-Politiker. Mit der Union werde es in dieser Legislaturperiode keine Regelungen geben, die die gleichgeschlechtlichen Lebenspartner im Vergleich zur Ehe weiter privilegieren, stellte er klar. Hierüber hätten sich die Koalitionspartner bereits zu Beginn der Zusammenarbeit verständigt. «So zu tun, als sei eine 'rational begründete Debatte' wünschenswert, suggeriert vorhandene Spielräume, die es aber in dieser Frage im politischen Raum nicht gibt», kritisierte Uhl.Zypries und Redner der SPD-Fraktion hatten zuvor trotz des Widerstandes des Koalitionspartners im Plenum des Bundestages angekündigt, weiter an einer rechtlichen Gleichstellung zu arbeiten.
Bislang stehen Lebenspartnerschaften nicht die gleichen steuerlichen Privilegien wie einer Ehe zu. Im Steuerrecht beispielsweise werden Lebenspartner wie Fremde behandelt und zahlen dadurch mehr Steuern als Ehegatten.
Für Ministerin Zypries ein Ärgernis, wie sie sagte. Es sei auch wenig konsequent, Lebenspartner in die Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung einzubeziehen, nicht aber in die Beamtenversorgung. Die SPD wolle den mit der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaften eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen, bekräftigte Zypries.
Die FDP-Rechtspolitikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte die Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften und Ehepaaren und forderte, den Familienbegriff der gesellschaftlichen Entwicklung anzupassen. Die Abgeordneten Michael Kausch (FDP) und Barbara Höll (Linke) bemängelten die ungleichen Freibeträge im Erbrecht. Homosexuelle könnten nur 5200 Euro geltend machen, Ehepartner bis zu 307.000 Euro. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sagte, es gebe keinen Grund, Lebenspartner schlechter zu stellen als Ehepaare. Den vom CSU-Abgeordneten Georg Fahrenschon betonten besonderen Schutz von Ehe und Familie wies Beck als «alte Leier» zurück. (nz/dpa)