20.06.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Tornado im Tiefflug
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Der Tornado-Einsatz der Bundeswehr beim G8-Gipfel könnte ein Nachspiel haben. Nach der Linksfraktion erwägen nun auch die Grünen eine Verfassungsklage. Die SPD rügte den Einsatz von Spähpanzern.
Der Einsatz von Tornado-Flugzeugen beim G8-Gipfel in Heiligendamm hat zwei Wochen nach dem Ereignis erneut für Wirbel gesorgt. Grund: das Verteidigungsministerium bestätigte am Mittwoch in Berlin, dass ein Tornado-Pilot die Mindestflughöhe von 150 Metern unterschritt. Der Jet - der mit anderer Ausrüstung auch in Afghanistan eingesetzt wird - sei am 5. Juni wegen der Wolkendecke auf Sicht geflogen, sagte ein Ministeriumssprecher. In verschiedenen Medien wurde berichtet, der Pilot sei in einer Höhe von etwa 110 Metern auch über ein Camp geflogen, in dem sich Gipfelkritiker niedergelassen hatten.
Die SPD sieht darin wie die Grünen einen Verfassungsbruch. Der innenpolitische Sprecher der Sozialdemokraten, Dieter Wiefelspütz, sagte dem «Tagesspiegel», die Einsätze von Tornados über G8-Gegnern hätten eine «einschüchternde Zwangswirkung» entfaltet. Diese müsse aber laut Verfassung ausgeschlossen werden, wenn die Polizei die Amtshilfe der Bundeswehr anfordere. Wiefelspütz kritisierte auch den Einsatz von zehn Spähpanzern rund um Heiligendamm. Die Bundeswehr sei gesetzeswidrig als Reserve der Polizei benutzt worden.
Zuvor war bekannt geworden, dass während des Gipfels (7./8. Juni) auch zehn gepanzerte Spähwagen vom Typ «Fennek» mit speziellen Aufklärungskapazitäten eingesetzt waren. Der Einsatz der Flugzeuge wie der Spähwagen sei auf Bitten um Amtshilfe des Landes Mecklenburg- Vorpommern erfolgt, sagte der Sprecher von Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU).
Unbewaffnete PanzerDie «Fennek»-Panzer seien unbewaffnet und auch nicht an Brennpunkten der Demonstrationen tätig gewesen. Die Besatzungen hätten keine Fotos gemacht, sondern das Gelände beobachtet. Laut «Handbuch der Bundeswehr» haben die gepanzerten Fahrzeuge drei Soldaten als Besatzung und verfügen über eine High-Tech-Ausrüstung zur Bodenbeobachtung.
Die Grünen-Bundestagsfraktion erwägt, wegen des G8-Einsatzes der Bundeswehr vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen. Der SPD-Verfassungsexperte Wiefelspütz habe den G8-Bundeswehreinsatz kürzlich als rechtswidrige «Provokation» bezeichnet, sagte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck auf Netzeitung.de. «Mit Recht: Diese Provokation gehört aufgeklärt, notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht.»
Beck forderte eine «lückenlose» Aufklärung des Heiligendamm-Einsatzes. «Wenn Bundesminister Jung den Flug der Tornados über die Köpfe der Demonstranten als Amtshilfe im Sinne des Grundgesetzes interpretiert, empfehle ich ihm einen verfassungsrechtlichen Crash-Kurs», sagte der Grünen-Politiker.
Jung rechtfertigt EinsatzVerteidigungsminister Jung rechtfertigte dagegen den umstrittenen Einsatz von tief fliegenden Luftwaffen-Tornados. Der Tiefflug über die Köpfe von Demonstranten hinweg «war keine Provokation, sondern die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat uns um Amtshilfe gebeten», sagte er der in Hannover erscheinenden «Neuen Presse».
«Nach derzeitigem Stand hat es die Witterungslage offenbar erforderlich gemacht, im Sichtflug zu fliegen. Deshalb sind die Maschinen an diesem Tag unterhalb der Wolkendecke geflogen», sagte Jung der Zeitung. Die SPD-Bundestagsfraktion hat eine lückenlose Aufklärung des Einsatzes gefordert. Das Ministerium informierte am Mittwoch sowohl den Innen- als auch den Verteidigungsausschuss des Bundestags über die Vorgänge.
Ob gegen den Piloten des zu tief geflogen Tornados ein Disziplinverfahren eröffnet werde, sei von den laufenden Untersuchungen abhängig, sagte der Sprecher. Es gebe gegenwärtig auch keine Erkenntnisse, dass er bei seinem Tiefflug über dem Camp den besonders lauten so genannten Nachbrenner eingeschaltet habe. Mit dem Nachbrenner erhält das Flugzeug - beispielsweise beim Durchstarten - zusätzlichen Schub. (nz/dpa)