19. Jun 2007 22:38
Bundestagsabgeordnete von SPD, FDP, Grünen und der Linken haben einen Gesetzentwurf zur Patientenverfügung vorgelegt. Im Mittelpunkt steht die Selbstbestimmung der Kranken.
Die Patientenverfügung regelt, welche Art Behandlung Patienten haben wollen, wenn sie ihren Willen nicht mehr äußern können. Über Parteigrenzen hinweg ist umstritten, wie weit das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gehen soll. Derzeit gibt es Schätzungen zufolge sieben bis neun Millionen Patientenverfügungen in Deutschland.Die Union hat zwei Entwürfe ins parlamentarische Verfahren gebracht. Der Entwurf des stellvertretenden Fraktionschefs Wolfgang Bosbach (CDU) sieht vor, dass Geräte nur abgeschaltet werden, wenn der Patient an einer tödlichen und nicht mehr umkehrbaren Krankheit leidet. Im Zweifel habe der Schutz des Lebens Vorrang, argumentiert er. Seinen Vorschlag tragen auch Abgeordnete von SPD, FDP und Grünen mit.
Die auf Wolfgang Zöller (CSU) zurück gehende Initiative sieht vor, dass überprüft werden muss, ob die Patientenverfügung auch tatsächlich dem Willen des Betroffenen entspricht. Der Gruppenantrag sieht dagegen den Angaben zufolge vor, dass Behandlungsfestlegungen in einer Patientenverfügung als bindend anerkannt werden müssen. Der Patientenwille müsse in allen Stadien einer Erkrankung beachtet werden. Das Vormundschaftsgericht müsse nur bei Zweifeln über den Patientenwillen oder Missbrauchsverdacht eingeschaltet werden. Wichtig sei aber auch, dass die Anwendbarkeit einer Verfügung daraufhin überprüft werde, ob sie dem aktuellen Willen entspreche.
Der SPD-Abgeordnete Joachim Stünker sagte, der Gruppenantrag regele, dass die Patientenverfügung der Schriftform bedürfe. Darüber hinaus würden die Aufgaben des Betreuers oder Bevollmächtigten eindeutig festgelegt, der prüfen müsse, ob in dem Behandlungszusammenhang die Verfügung tatsächlich dem Willen des Betroffenen entspreche. Er hoffe, dass der Entwurf nach der Sommerpause ins parlamentarische Verfahren gehe.
Der Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag betonte, die zentrale Frage für viele Menschen laute, wie sie sicherstellen könnten, dass ihre bei klaren Bewusstsein getroffenen Entscheidungen auch dann bindend seien, wenn sie nicht mehr einwilligungsfähig seien. Dabei solle nicht nach Art und Stadium der Krankheit differenziert werden. Wer das Selbstbestimmungsrecht ernst nehme, müsse dem Patienten für jede Krankheitsphase die Entscheidung über Einleitung und Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme überlassen. Das entspreche auch der Position des Nationalen Ethikrates und der Bundesärztekammer.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die den Gruppenantrag unterstützt, hatte im April erklärt, die Patientenverfügung müsse auch bei Koma-Patienten und Demenzkranken anerkannt werden. Es sei falsch, die Gültigkeit der Patientenverfügungen für diese Gruppe von Krankheiten auf den einsetzenden Sterbeprozess zu begrenzen. (AP)