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Grüne konkretisieren Pläne für Tornado-Klage

15. Jun 2007 07:17
Tornado im Tiefflug über den Truppenübungsplatz Heuberg (Kreis Sigmaringen)
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Grünen-Fraktionsvize Ströbele hat die Informationspolitik der Bundesregierung in Sachen G8-Tornado-Einsätze scharf kritisiert. Er sehe sich «als Parlamentarier reingelegt», sagte er.

Interview:
Die Grünen wollen nach den Worten ihres stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Hans-Christian Ströbele «für die Zukunft rechtswidrige Bundeswehreinsätze im Innern» ausschließen. «Die Bundeswehr muss in die Schranken gewiesen werden, die ihr das Grundgesetz vorgeben», sagte Ströbele im Gespräch mit Netzeitung.de mit Blick auf den Einsatz von Luftwaffen-Tornados vor dem G8-Gipfel. «Was wir in Heiligendamm erlebt haben, ist der Beginn einer Militarisierung von Polizeiaufgaben bei Demonstrationen.»

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Wie Ströbele sagte, prüft die Grünen-Bundestagfraktion derzeitrechtliche Möglichkeiten. «Wir verfolgen zwei Ansatzpunkte: Die Fraktion könnte entweder eine Organklage anstrengen oder ich könnte die Verfassungsbeschwerde eines im Camp Betroffenen unterstützen», sagte der Grünen-Politiker. In Karlsruhe klagen können nur Betroffene oder Bundestagsfraktionen.

Vor Beginn des G8-Gipfels waren Aufklärungs-Tornados über die Region um Heiligendamm geflogen. Auf ihren Bildern war auch ein Demonstranten-Camp zu sehen. Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hatte betont, dass die Tornados nur zur «Geländeaufklärung» und Erstellung eines Lagebildes gedient hätten. Der Grundgesetz-Artikel 35 regelt, dass sich die Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe leisten dürfen. Die Bundeswehr kann im Inland in Friedenszeiten eingesetzt werden, wenn die Polizei bei «besonders schweren Unglücken» oder Naturkatastrophen Amtshilfe braucht. Artikel 87a erlaubt zudem zur Abwehr von Gefahren den Streitkräfteeinsatz «beim Schutze von zivilen Objekten».

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Erstmals kritisierte auch eine FDP-Politikerin den Einsatz der Tornados: «Auch ich habe verfassungsrechtliche Bedenken», sagte die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Bundestag, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Gespräch mit Netzeitung.de. Die ehemalige Bundesjustizministerin erläuterte, dass «allein der Verweis auf Artikel 35 nicht ausreicht». Leutheusser-Schnarrenberger hält dennoch nichts von Ströbeles Überlegungen, das Bundesverfassungsgericht mit dem Vorgang zu befassen. «Wir sollten nicht wegen jedem Problem nach Karlsruhe gehen.» Wichtiger wäre, dass darüber im Bundestag gesprochen werde.

  • Die Grundgesetz- Artikel 35 und 87a
  • Der Staatsrechtler Ulrich Battis befürwortet dagegen Pläne, das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. «Wenn aus der Mitte des Bundestages eine Klage angestrengt würde, wäre das begrüßenswert», sagte der Professor an der Berliner Humboldt-Universität auf Netzeitung.de. Battis fühlte sich nach eigener Aussage angesichts der «Tornado»-Tiefflüge über Heiligendamm an den Vietnam-Krieg erinnert. Seines Erachtens seien die verfassungsrechtlichen Grenzen überschritten.

    Staatsrechtler sieht Militarisierung

    Mit Sicherheit würden die Krawalle in Rostock im Vorfeld des G8-Gipfels «unter schwere Unglücksfälle subsumiert», um den Tornado-Einsatz als Amtshilfe nach Grundgesetzartikel 35 zu rechtfertigen, vermutet Battis. Hier werde formal etwas sehr weit ausgelegt, was vielleicht gerade noch machbar sei. Vom Gehalt her sei das mit der Meinungs- und Versammlungsfreiheitfreiheit nicht vereinbar. Es führe zu einer Militarisierung, die das Grundgesetz gerade nicht wolle, sagte der Staatsrechtler.

    Hans-Christian Ströbele
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    Ströbele äußerte überdies scharfe Kritik an der Informationspolitik der Bundesregierung. «Ich sehe mich als Parlamentarier reingelegt», sagte der Grünen-Abgeordnete. Zum Bundeswehr-Einsatz in Heiligendamm habe er «schon vor Wochen» mehrere Anfragen gestellt. In den Antworten seien aber «mit keinem Wort» die Tornados erwähnt worden. Ihm sei lediglich gesagt worden, dass ausschließlich logistische Maßnahmen wie der Transport von Tagungsteilnehmern und Ähnliches vorgesehen sei. «Das ist aber blanker Unsinn, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat», kritisierte Ströbele. «Deshalb sind Zweifel angebracht am Willen der Bundesregierung, dem Parlament ordnungsgemäß und umfassend Auskunft zu geben.»

    Ströbele erwägt erneut, eine parlamentarische Frage an die Bundesregierung zu richten. «Mich interessiert, was genau der Einsatzauftrag für die Bundeswehr-Tornados war und ob sie möglicherweise Weisung hatten, das Camp zu fotografieren», sagte Ströbele. Er verwies dabei auf eine Anfang Juli anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter wollen dann über eine Organklage der Linksfraktion zum Tornado-Einsatz in Afghanistan entscheiden. «Das Gericht könnte sich dann auch dazu äußern, wie der Einsatz von Tornados mit Kameras rechtlich bewertet wird», sagte Ströbele.

     
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