12. Jun 2007 17:46
Die Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart muss entscheiden, ob gegen zwei Mitglieder der Eliteeinheit KSK im Fall Kurnaz weiter ermittelt wird. Eine entsprechende Forderung hatte Kurnaz' Anwalt erhoben.
Anwalt Bernhard Docke habe dagegen Beschwerde eingelegt, teilte Oberstaatsanwalt Walter Vollmer von der Staatsanwaltschaft Tübingen mit. Der Anwalt habe die Beschwerde noch nicht begründet. Über sie müsse nun die Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart entscheiden. Zwei Mitgliedern der Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte (KSK) war vorgeworfen worden, Kurnaz in Afghanistan in einem Lager der US-Streitkräfte Anfang 2002 misshandelt zu haben. Die Ermittlungen waren Ende Mai eingestellt worden. «Trotz verbleibenden Verdachts lässt sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ein Nachweis nicht führen», hieß es zur Begründung. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung im Amt.