netzeitung.deAttac erwartet «Scharmützel» nach Demo-Verbot

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Sicherheitszaun für den G8-Gipfel in Heiligendamm (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Sicherheitszaun für den G8-Gipfel in Heiligendamm
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Globalisierungskritiker werten das Demo-Verbot um den G8-Tagungsort als Ausdruck von Panik. Viele Leute werden sich das nicht gefallen lassen, warnt Attac-Sprecher Shayar auf Netzeitung.de.

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac rechnet nach der Gerichtsentscheidung zur Einschränkung der Proteste im Umfeld des G8-Tagungsorts in Heiligendamm mit Reaktionen von Gegnern der Veranstaltung. Er befürchte zwar keine «Eskalation, aber mit Scharmützeln ähnlich wie nach dem Ende eines Fußballspiels rechne ich schon», sagte Attac-Sprecher Pedram Shayar im Gespräch mit Netzeitung.de. «Viele Leute werden sich das nicht gefallen lassen.»

Shayar sprach von einer «sehr traurigen Entscheidung» des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Greifwald. Sie widerspreche dem so genannten Brokdorf-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, meinte er. Die Karlsruher Richter hatten 1985 gefordert, die Demonstrationsfreiheit streng zu achten und mit Verboten und Einschränkungen äußerst behutsam umzugehen.

Nach Ansicht des Attac-Sprechers zeigt die Greifswalder Gerichtsentscheidung «wie ängstlich die globale Elite» ist. Die «Panik» sei so groß, dass die Politiker in einem «Hochsicherheitstrakt tagen und die ganze Region um Heiligendamm zur demokratiefreien Zone erklären», kritisierte Shayar. Die Folgen seien jetzt schon absehbar. «Der G8-Gipfel in Heiligendamm ist der letzte in dieser Form auf deutschem Boden. Darüber freue ich mich sehr.»

Das OVG Greifswald hatte mit seinem Urteil eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin aufgehoben. Die Schweriner Richter hatten zuvor ein von der Polizei erlassenes Demonstrationsverbot im Umkreis von fünf bis zehn Kilometern um den Zaun deutlich eingeschränkt.

Die Greifswalder Richter führten dagegen die örtlichen Gegebenheiten rund um Heiligendamm als wesentlichen Grund für die Einschränkung des Demonstrationsrechts zum G8-Gipfel an. «Es gibt nur wenige Straßen und Wege dort, die meisten zudem sehr schmal. Der geplante Sternmarsch am 7. Juni hätte faktisch eine Blockadewirkung gehabt», sagte Gerichtssprecher Eckhard Corsmeyer. In der Folge wären Rettungskräfte und Polizei in ihrer Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt gewesen. Die Sicherheit aller Beteiligten sei so nicht zu gewährleisten.


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