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Grüne ziehen Terror-Paragrafen in Zweifel

02. Jun 2007 09:33
Terrorverdacht? Razzia im Hamburger Kulturzentrum Rote Flora (Archivbild)
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Die jüngsten Durchsuchungen bei G8-Gegnern wurden mit Paragraf 129a des Strafgesetzbuches begründet: «Bildung einer terroristischen Vereinigung». Ein Vorwand, kritisieren die Grünen.

Die Grünen haben angesichts der G8-Sicherheitsdebatte einen zentralen Paragrafen im Strafgesetzbuch, den so genannten Terror-Paragrafen 129, in Frage gestellt. Er «sehe ich die Anwendung von § 129a StGB in der Praxis immer noch als sehr zweifelhaft an», sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck auf Netzeitung.de. «Er wird oft dann angewandt, wenn den Beschuldigten – wie etwa zuletzt bei den Massen-Durchsuchungen im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel - im Grunde kein anderer, konkreter Straftatbestand vorgeworfen werden kann.»

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Beck wies darauf hin, dass gerade der Paragraf 129a voraussetze, «dass die Aktivitäten der verdächtigen Personen die 'Grundstrukturen des Staates beseitigen oder erheblich beeinträchtigen' sollen und auch können».

Genau an diesem Paragrafen, der unter anderem Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung unter Strafe stellt, wollen die Koalitionäre einiges ändern. Vor allem die Tatsache, dass in dem Paragrafen stets nur von Gruppen mit mindestens drei Mitgliedern die Rede ist, stört die Behörden.

Deshalb soll der Paragraf 129 nach Willen des Innenministeriums gemeinsam mit dem Justizressort auch auf Einzeltäter ausgedehnt werden. Geplant ist laut Medienberichten, das bisherige Gesetz durch zwei weitere Abschnitte zu ergänzen. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, schon in die mögliche Vorbereitung von terroristischen Taten einzugreifen, um beispielsweise «das Einsammeln von Finanzmitteln, das Beschaffen von Waffen und Sprengstoffen sowie die Verbreitung von Plänen für den Bombenbau im Internet» besser unterbinden zu können.

Die CSU will zudem das Werben für terroristische Vereinigungen als Straftatbestand in das Gesetz aufnehmen. Mit Blick auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), der zufolge die Strafbarkeit von Propaganda für Terrorgruppen deutlich eingeschränkt wurde, sprach der Innenexperte der Christsozialen, Stepahn Mayer, von einer «bedenklichen Strafbarkeitslücke».

Laut BGH-Beschluss sind allgemeine Aufrufe zum Dschihad («Heiliger Krieg») und nicht näher bezeichnete Terroraktionen künftig nicht mehr als Werbung für eine terroristische Vereinigung strafbar. Damit sinkt das maximale Strafmaß von zehn auf fünf Jahre.

Mayer machte die frühere rot-grüne Bundesregierung für den Richterspruch verantwortlich, weil die damalige Koalition 2002 eine entsprechende Strafvorschrift geändert habe. «Strafbar macht sich seitdem nur noch, wer gezielt um Mitglieder oder Unterstützer einer konkreten terroristischen Vereinigung wirbt», beklagte der CSU-Politiker und forderte, «unverzüglich» Konsequenzen zu ziehen. «Es ist nicht hinnehmbar, dass in Deutschland straffrei für Al Qaeda oder den Dschihad geworben werden darf.»

Grünen-Politiker Beck wies die Vorwürfe Mayers zurück: «Rot-Grün hat seinerzeit das getan, wozu auch eine Koalition unter Beteiligung der CDU/CSU gezwungen gewesen wäre», sagte er. «Wir haben den EU-Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung konsequent und in diesem Zusammenhang auch den § 129a sinnvoll geändert.» Die kürzlich ergangene Entscheidung des BGH sei der Beleg dafür.

 
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