Task-Force soll Doping-Vergehen aufdecken
30. Mai 2007 11:46, ergänzt 13:53
 |  Medikament mit Blutdoping-Wirkstoff Epo | Foto: dpa |
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Die «Drahtzieher und Hintermänner» will die CDU mit einem neuen Anti-Doping-Gesetz bekämpfen. Innenminister Schäuble will zudem untersuchen, ob Steuergelder für Doping missbraucht wurden.
Die Bundesregierung hat Konsequenzen aus dem Doping-Skandal im Radsport gezogen. Wie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung in Berlin mitteilte, soll eine Task-Force untersuchen, ob möglicherweise Steuergelder in der Vergangenheit zu Doping-Zwecken missbräuchlich verwendet wurden. «Doping zerstört die Werte des Sports», sagte Schäuble. Daher stünden nun seine Glaubwürdigkeit, Vorbildfunktion und die öffentliche Akzeptanz insgesamt auf dem Prüfstand.
Daneben nahm im Kabinett das neue deutsche Anti-Doping- Gesetz die nächste Hürde auf dem Weg zu seiner Verabschiedung. Die Ministerrunde billigte die von Schäuble vorgelegten Antworten auf zwei Nachbesserungs- Wünsche des Bundesrates. Demnach will die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrates prüfen, die Einfuhr von Arzneimitteln zu Dopingzwecken zu verbieten. Allerdings bedürfe es in den meisten Fällen keines besonderen Straftatbestandes, weil die Besitzstrafbarkeit bereits greife. Eine Kronzeugenregelung, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf ebenfalls angeregt hatte, sei durch den Kabinettsbeschluss vom 16. Mai bereits umgesetzt worden. Mit der von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) geplanten Kronzeugenregelung sollen auch banden- und gewerbsmäßige Dopingstraftaten bekämpft werden.
Olympischer Sportbund zufrieden
Für den Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Michael Vesper (Grüne), ist mit dem Doping-Beschluss der Bundesregierung der Weg frei für eine «rasche» Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung des Dopings im Sport. Zustimmung findet beim DOSB auch die geplante Kronzeugenregelung. «Staat und Sport können somit gemeinsam wirkungsvoll den Kampf gegen Doping bestreiten», sagte Vesper. «Allerdings braucht es dafür neben dem neuen Gesetz auch Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die über das notwendige Fachwissen und Personal verfügen», mahnte der Sportfunktionär.
Gedopte Sportler bestrafen?
Die Bundesregierung hatte den Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz am 7. März erstmals beschlossen. Wegen der Bundesrats-Wünsche war er von der Tagesordnung des Bundestages für den 24. Mai gestrichen worden. Die erste Lesung soll nun voraussichtlich am 14. oder 15. Juni stattfinden.
Strittig bleibt, ob künftig auch gedopte Sportler bestraft werden sollen. Während die Grünen dies als zu lasch kritisierten, verteidigte der CDU-Sportpolitiker Peter Rauen die geplanten Regelungen im Anti-Doping-Gesetz. «Die härteste Strafe für einen Sportler ist die, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann», sagte Rauen im Deutschlandradio Kultur. Sperren für Doping-Sünder müssten auch international von den Sportverbänden rigoros durchgesetzt werden. Bei dem Gesetz gehe es hingegen darum, die «Drahtzieher und Hintermänner» zu belangen. «Das scheint mir das Wirkungsvollste zu sein», sagte Rauen.
Grüne beklagen Versäumnisse
Die Tatsache, dass Radfahrer Erik Zabel trotz seines Doping-Geständnisses am Mittwoch wieder startete, verteidigte Rauen. Zabel habe einen Fall von Doping vor mehr als zehn Jahren gestanden. Wenn man ihn nun bestrafen würde, wäre dies «der sicherste Weg, die Spirale des Schweigens noch einmal in Gang zu setzen». Rauen befürwortete eine Kronzeugenregelung für Doping-Sünder. «Ich halte sehr viel davon», sagte der stellvertretende Vorsitzende des Bundestagssportausschusses. Grünen-Sportpolitiker Winfried Hermann kritisierte die Pläne der Regierung hingegen als zu lasch. «An den entscheidenden Stellen hat man versäumt, etwas zu tun», sagte Hermann im ARD-«Morgenmagazin». «Sportbetrug wird nicht bestraft.» Die Vorschläge seien im wesentlichen eine Nachbesserung des Arzneimittelgesetzes.
Schäubles Pläne
Nach Schäubles Plänen soll nicht nur der Handel mit Dopingmitteln, sondern auch der Besitz «nicht geringer Mengen» besonders gefährlicher Substanzen strafbar sein. Außerdem ist geplant, den bereits geltenden Strafrahmen für banden- und gewerbsmäßige Dopingstraftaten nach dem Arzneimittelgesetz zu verschärfen.
Zu «Gegenäußerung» gezwungen
Die Länderkammer hatte in ihrer Stellungnahme auf den ersten Entwurf am 11. Mai zudem verlangt, den Transport von Arzneimitteln über die Grenze zu Dopingzwecken unter Strafe zu stellen, damit die Zollfahndung tätig werden kann. Das Bundesinnenministerium wollte sich nicht dazu äußern, ob Schäuble dies ebenfalls unterstützt.Bayern war im Bundesrat mit der Forderung gescheitert, auch den Besitz einer geringen Menge von Dopingmitteln strafbar zu machen und einen Straftatbestand des «Sportbetrugs» einzuführen. Die Länderkammer hatte aber andere, kleinere Nachbesserungen gefordert. Deshalb war die Bundesregierung nun zu einer «Gegenäußerung» gezwungen. (nz/AP/dpa)