Die »Berliner Zeitung« hatte berichtet, von der Leyen wolle zwar den Rechtsanspruch, nicht aber das Betreuungsgeld in ihren Gesetzentwurf aufnehmen. Die Ministerin beteuerte dagegen, sie werde »genau diese Eckpunkte« des Koalitionsausschusses einfließen lassen. »Das bedeutet, unser gemeinsames Ziel ist der Ausbau der Kinderbetreuung für die Unter-Drei-Jährigen, und dann perspektivisch ab 2013 die Einführung eines Rechtsanspruchs und eines Erziehungsbonusses«, erklärte sie am Rande eines Treffens der EU-Jugendminister in Brüssel. »Diese beiden Dinge sind im politischen Zusammenhang.« Entscheidend sei vorher der Ausbau der Betreuung.Betreuungsgutscheine wären nach Ansicht von Unionsfraktionschef Volker Kauder »ein möglicher Weg«, Rechtsanspruch und Betreuungsbonus umzusetzen. Es gebe aber auch noch andere Wege, sagte er im ZDF. CDU und CSU wollten das Thema in einer der nächsten Fraktionssitzungen erörtern. Nach einem Bericht des »Tagesspiegels« haben sich von der Leyen und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück auf eine Gutscheinlösung in Anlehnung an die Familienförderung in Frankreich verständigt. Die Eltern sollen die Gutscheine entweder bei den Kommunen für Betreuung einlösen oder andere familienpolitische Hilfen dafür in Anspruch nehmen können.
Ein Sprecher von der Leyens versicherte, es werde eine gute Lösung geben auch für Kinder, die zu Hause betreut würden. Auf einen Zeitplan für den Gesetzentwurf wollte er sich noch nicht festlegen. Ziel sei, dass zum 1. Januar 2008 die rechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau der Betreuungsplätze geschaffen seien.
Die Koalitionsspitzen hatten am 14. Mai die Finanzierungsbeteiligung des Bundes daran, gleichzeitig aber auch den Rechtsanspruch und das von Kritikern als »Herdprämie« bezeichnete Betreuungsgeld beschlossen. nach dem Willen der CSU soll sie 150 Euro im Monat betragen. Über Finanzierungsmodelle wie eine Stiftung oder auch Gutscheine werde in den nächsten Wochen noch beraten. (dpa)