Gericht stutzt G8-Bannmeile von Heiligendamm
25.05.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Greifswald ist möglich, wie das Gericht mitteilte. «Ein dickes Lob an die Anwälte», frohlockten die Organisatoren des Sternmarsches. «Wir stellen allerdings weiterhin das Demonstrationsverbot innerhalb des Zauns in Frage», das das Gericht neben der 200-Meter-Zone für angemessen hält.
Auch die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte bezweifelt, dass die Größe der mehrere Kilometer breiten Bannmeile angemessen ist. Zwar könnten das konkret nur die Verantwortlichen vor Ort angesichts der realen Situation entscheiden, sagte die frühere Bundesjustizministerin auf Netzeitung.de. «Eine Distanz von mehreren Kilometern untergräbt das Demonstrationsrecht jedoch auf erhebliche Weise.» Das hätten auch die Entscheidungen zu den Protesten gegen das Atomkraftwerk Brokdorf 1985 gezeigt.
Die Grünen sehen sich durch das Gerichtsurteil in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. «So nötig der Schutz der Gipfel-Teilnehmer vor tätlichen Angriffen ist, so wenig kann es einen Schutz vor Kritik und Protest geben», sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. In einer Demokratie müssten Proteste grundsätzlich in «Hör- und Sichtweite» zu den Personen, gegen die demonstriert wird, zugelassen werden. Die totale Aushöhlung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, wie sie den Behörden in Heiligendamm vorschwebte, könne nicht rechtens sein. (nz/AP/dpa)

