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Gericht stutzt G8-Bannmeile von Heiligendamm

25. Mai 2007 13:56, ergänzt 14:16
Demonstrieren in Sichtweite: Der Gipfelzaun
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Globalisierungskritiker dürfen während des G8-Gipfels im Juni nun doch bis auf 200 Meter an den Sicherheitszaun um Heiligendamm heran. Die Szene frohlockt, die Opposition sieht sich bestätigt.

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat ein von der Polizei zum G8-Gipfel großräumig verhängtes Versammlungsverbot um den Tagungsort Heiligendamm teilweise aufgehoben. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, halten die Richter nur ein Verbot von 200 Metern vor dem Sperrzaun um das Seebad für rechtmäßig. Sie begründen ihre Eintscheidung damit, dass dem «prognostizierten Gefahren für die öffentliche Sicherheit in ausreichender Weise mit milderen Mitteln als dem eines generellen Verbots begegnet werden kann».

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  • Die Veranstalter eines für den 7. Juni geplanten Sternmarsches nach Heiligendamm hatten gegen das Demonstrationsverbot geklagt. Die Rostocker Polizei wollte die Globalisierungskritiker nicht in eine Sperrzone mehrere Kilometer vor dem Zaun um den Tagungsort einlassen.

    Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Greifswald ist möglich, wie das Gericht mitteilte. «Ein dickes Lob an die Anwälte», frohlockten die Organisatoren des Sternmarsches. «Wir stellen allerdings weiterhin das Demonstrationsverbot innerhalb des Zauns in Frage», das das Gericht neben der 200-Meter-Zone für angemessen hält.

    Brokdorf hats gezeigt

    Um die Demonstrationsverbote und den vor Tagen erfolgten bundesweiten Razzien in linken Zentren hatte es heftige Kritik aus der Szene der Globalisierungsgegner und der Politik gegeben. Die Gipfelgegner fühlen sich seither in ihrem Anliegen bestärkt, dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac liefen neue Mitglieder in Scharen zu.

    Auch die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte bezweifelt, dass die Größe der mehrere Kilometer breiten Bannmeile angemessen ist. Zwar könnten das konkret nur die Verantwortlichen vor Ort angesichts der realen Situation entscheiden, sagte die frühere Bundesjustizministerin auf Netzeitung.de. «Eine Distanz von mehreren Kilometern untergräbt das Demonstrationsrecht jedoch auf erhebliche Weise.» Das hätten auch die Entscheidungen zu den Protesten gegen das Atomkraftwerk Brokdorf 1985 gezeigt.

    Die Grünen sehen sich durch das Gerichtsurteil in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. «So nötig der Schutz der Gipfel-Teilnehmer vor tätlichen Angriffen ist, so wenig kann es einen Schutz vor Kritik und Protest geben», sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. In einer Demokratie müssten Proteste grundsätzlich in «Hör- und Sichtweite» zu den Personen, gegen die demonstriert wird, zugelassen werden. Die totale Aushöhlung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, wie sie den Behörden in Heiligendamm vorschwebte, könne nicht rechtens sein. (nz/AP/dpa)

     
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