25. Mai 2007 09:30
Jetzt ist es amtlich: Wer einen Pass will, muss sich auch den Finger abscannen lassen. Mit einer Entscheidung des Bundestages ist nun der Streit um die Speicherung der Abdrücke vom Tisch.
Die Fingerabdrücke müssen ab dem 1. November in neu beantragte Pässen hinein. Die alten Dokumente bleiben weiter gültig. Sobald das Gesetz verkündet ist, soll es den Behörden erlaubt sein, die bereits vorhandenen biometrischen Pässe elektronisch zu lesen – also die Passdaten und das Foto. Union und SPD hatten erst kürzlich ihren Streit um die Reform des Passgesetzes beigelegt. Die Union wollte die Abdrücke auch bei den Einwohnermeldeämtern dauerhaft speichern lassen. Nun müssen sie nach Erstellung des Passes vernichtet werden. (nz)