Nebenjobs von Parlamentariern bald bekannt
20.05.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Wie die Zeitung und die «Frankfurter Rundschau» übereinstimmend berichteten, hatte in der vergangenen Woche der zweite Senat in Karlsruhe keine Mehrheit für eine Entscheidung über die Offenlegungspflicht erzielen können. Vier Richter wollten demnach der Klage mehrerer Bundestagsabgeordneter - darunter Ex-Unions-Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) - gegen die neuen Regeln stattgeben, vier wollten sie abweisen.
Da ein Urteil jetzt jedoch nicht absehbar sei, wolle er nun die Daten veröffentlichen, die nicht Gegenstand verfassungsgerichtlicher Prüfung sind, sagte der Bundestagspräsident. Er wolle zunächst nur die Art der Tätigkeit, nicht die Höhe der Vergütung veröffentlichen.
Laut früheren Angaben verschweigen bisher die meisten der 614 Bundestagsabgeordneten der Öffentlichkeit, ob sie Nebeneinkünfte haben. Im Herbst 2006 hatten nur insgesamt 109 Parlamentarier diese freiwillig auf ihren Internet-Seiten angegeben.
Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen- Bundestagsfraktion, sagte: «Die Entscheidung des Bundestagspräsidenten, die veröffentlichungspflichtigen Daten der Abgeordneten tatsächlich zu veröffentlichen und damit auch geltendes Recht anzuwenden, ist mehr als überfällig.» Die jetzige Entscheidung zeige, dass es «ein Fehler war, die Veröffentlichung einfach auszusetzen.» (dpa)

