Koalition kämpft im Kanzleramt um Konsens14. Mai 2007 13:51  |  Die Zeit drängt! - Nur noch zwei Jahre bis zur Wahl
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Wenn die großen Parteien gemeinsam regieren, hilft oft nur noch der Koalitionsausschuss, um Grundsatzstreit zu schlichten. Thema heute: Mindestlohn und Krippenplätze.
Die Spitzen von Union und SPD wollen am Montagabend in ihrer Koalitionsrunde in Berlin den Streit über Mindestlöhne und Krippenplätze entschärfen. Das Programm ist diesmal besonders umfangreich, denn man will darüber diskutieren, ob es in Deutschland für gute Arbeit künftig einen Mindestlohn geben soll.
Hinzu kommt das Thema Kleinkinderbetreuung mit strittigen Details wie ein möglicher Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz, der bisher nur für die Kindergartenplätze existiert. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla verbreitete im Vorfeld Optimismus. Sowohl beim Mindestlohn als auch bei der Kinderbetreuung sehe er die Möglichkeit einer Verständigung, ließ er am Montag verlauten. Doch nur mäßig klar ist bisher, wer den von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) bis 2013 geplanten Ausbau der Kleinkinderbetreuung auf 750.000 Plätze bezahlt. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf zwölf Milliarden Euro. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte am Wochenende Bundesmittel dafür zugesagt. Von der Leyen bezifferte den Bundesanteil einst mit vier Milliarden Euro, die sie beim Finanzminister freikämpfen wollte. Länder und Kommunen sollten den Rest unter sich aufteilen. Die Länder schlugen aber auch noch einen anderen Weg vor, die Finanzierungsfrage zu klären: Sie wollen einen höheren Anteil der Umsatzsteuer vom Bund als bisher. Das will von der Leyen nicht: Sie befürchtet, dass das Geld auf diese Weise in den verschuldeten Landeskassen verschwindet, ohne bei den Kindern anzukommen. Vermeiden könnte das eine dafür von der Union ins Gespräch gebrachte Stiftung. Die sei eine gute Möglichkeit, den Kommunen sowohl die Mittel für die notwendigen Investitionen zur Verfügung zu stellen, als auch sich an den Betriebskosten zur Unterhaltung der Krippen zu beteiligen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutsche Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der Chemnitzer «Freien Presse». Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Hans Jörg Duppré, warnte dagegen im Deutschlandradio Kultur, mit einer Stiftung schaffe man zusätzliche Bürokratie. Die Krippenkosten solle dagegen auf Dauer der Steuerzahler finanzieren. Der Deutsche Städtetag sieht das ähnlich.
Die SPD dringt zudem darauf, Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz einzuräumen - spätestens wenn Von der Leyens Betreuungsplatz-Ziel erreicht ist. Die Union fürchtet dagegen, dass Eltern ihre Kinder zu früh weggeben, wenn ein solches Recht bestünde. Auch die Kommunen wollen das nicht – sie müssten den Anspruch ja schließlich erfüllen. Vizekanzler Franz Müntefering beharrte zwar auf dem Rechtsanspruch, stellte dessen Einführung für 2010 aber zur Disposition. «Rechtsanspruch muss kommen. Die Frage ist, wann man es sich leisten kann», lavierte der SPD-Politiker im Deutschlandfunk. CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer bestand seinerseits in der «Frankfurter Rundschau» darauf, dass auch Eltern, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen, finanziell gefördert werden müssten.
Bereits am Mittwoch hatten sich von der Leyen und Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) zum Thema Kleinkinderplätze getroffen. Doch mehr als angenähert hatte man sich in den Streitpunkten nicht.
Stichwort: MindestlöhneGesetzliche Mindestlöhne gelten in der Regel flächendeckend für alle Branchen und alle Arbeitnehmer und sollen die absolute Untergrenze der Entlohnung darstellen. Doch Mindestlöhne bedeuten auch für Niedriglohnbranchen hohe Kosten, was den Konkurrenz- und Kostendruck verstärkt. Innerhalb der EU haben 20 der 27 Mitgliedstaaten eine dieser Mindestlohnregelungen. Der monatliche Brutto-Mindestlohn variiert zwischen 82 Euro in Bulgarien und 1503 Euro in Luxemburg. Im Unterschied zu einheitlichen gesetzlichen Mindestlöhnen sehen tarifvertragliche Mindestlöhne differenzierte Regelungen vor. Sie orientieren sich an den Branchen-Gegebenheiten und Region. |
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Auch im Kampf gegen Lohndumping will die Koalition Konsens schaffen. Die Gewerkschaften fordern seit Langem einen gesetzlich festgelegtem Mindestlohn und plädieren für 7,50 Euro pro Stunde. Friseurinnen in Thüringen bekommen teils nicht mal die Hälfte. Den Einwand der Union, ein gesetzlicher Mindestlohn gefährde wegen der steigenden Kosten Arbeitsplätze, sieht die SPD bisher nicht konkret belegt. Experten dagegen schon. Der Wirtschaftsforscher Bert Rürup sagte der «Bild», jeder Mindestlohn über fünf Euro führe zu Jobverlusten insbesondere in Ostdeutschland. Das Münchener Ifo-Institut prophezeit bei einem Mindestlohn von 6,50 Euro den Verlust von 465.000 Arbeitsplätzen, bei 7,50 Euro sogar von 621.000 Stellen.
Die Union setzt ihrerseits auf Kombilöhne, bei denen der Staat auf einen Niedriglohn noch etwas draufzahlt. Einigen könnte man sich am Montag aber auch darauf, «sittenwidrig niedrige» Löhne gesetzlich zu verbieten. Bisher befanden die Gerichte darüber, ob ein Lohn sittenwidrig ist, wenn ein Arbeitnehmer klagte. Entsprechend vielfältig sind da derzeit die Ansichten. Teils hielten Richter 50 Prozent des Tariflohns noch für akzeptabel.
Im Kanzleramt wird es am Abend aber wohl nur um die Frage gehen, um welche Branchen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ausgeweitet wird, das deutsche Tariflöhne auch für ausländische Arbeitnehmer verbindlich macht. Die Chancen für Fleischer und Postdienst-Mitarbeiter stehen nicht schlecht, wenn sich die Kanzlerin durchsetzen sollte. Aber sie wird zu verhindern suchen, dass der Arbeitsminister einfach per Anordnung Tarifverträge für branchenweit verbindlich erklären kann.
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