Das Vererben von Häusern und Wohneigentum, das der Erblasser selbst nutzt, soll auch künftig privilegiert sein. «Vermögensübertragung in einem gewissen Umfang insbesondere auf Ehegatten und Kinder, wie zum Beispiel die Übertragung des privat genutzten Wohneigentums, sollen weitgehend steuerfrei bleiben», heißt es in dem Antrag.Die steuerliche Belastung größerer vererbter Vermögen hingegen soll nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit des Erben neu bestimmt werden. «Hohe Vermögensübertragungen müssen entsprechend der Leistungsfähigkeit zum Steueraufkommen beitragen», lautet ein weitere Punkt des Antrags.
Mit dem Kompromiss wird nun auch endgültig der Weg für die Verabschiedung der Unternehmensteuerreform am 25. Mai im Bundestag freigemacht. Die SPD hatte eine Einigung bei der Erbschaftsteuer zuletzt zur Bedingung für ihr Ja für diese Steuerreform gemacht. (nz/dpa/AP)