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Omas Häuschen soll fast steuerfrei bleiben

12. Mai 2007 17:50
Häuschen als Erbmasse: Wenig Steuern fällig
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Der von SPD-Chef Beck angedrohte «Casus Belli» ist abgewendet: Die Koalition einigte sich bei der Erbschaftssteuer. Privathäuser bleiben demnach nahezu steuerfrei. Das Ersparte dagegen kaum.

Die Spitzen von Union und SPD haben ihren Streit um die Reform der Erbschaftsteuer vorerst beigelegt und damit eine schwere Krise im Regierungsbündnis vermieden. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU), CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer und der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck einigten sich am Samstag auf einen gemeinsamen Entschließungsantrag, in dem die Grundzüge der geplanten Erbschaftsteuerreform festgeschrieben werden, teilte eine Unions-Fraktionssprecherin mit. Am 25. Mai soll der durch den Bundestag verabschiedet werden. Damit ist der Weg für die gleichzeitige Verabschiedung der Unternehmensteuerreform frei. Beide Reformen sollen Anfang 2008 parallel in Kraft treten.

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Als Zugeständnis an die SPD heißt es in dem Antrag, dass das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer nach der Reform «mindestens» gleich bleiben soll. Die Koalition will aber auch an dem geplanten Wegfall der Erbschaftsteuer bei der Übertragung von Unternehmen festhalten, wenn die Erben den Betrieb zehn Jahre fortsetzen. Dafür hatte sich die Union immer wieder stark gemacht. Mit der Einigung wollten beide Seiten auch die Atmosphäre vor der Koalitionsrunde bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verbessern, wo es am Montagabend in Berlin um weitere strittige Punkte wie Mindestlohn und die Finanzierung der Krippenplätze geht.

Mehr für die Länder?

Die SPD hatte in den vergangenen Wochen immer wieder vor einer Streichung der Erbschaftsteuer gewarnt, die von einzelnen Unions- Politikern ins Gespräch gebracht worden war. Obwohl die Forderung von der Union nie offiziell erhoben wurde, hatte SPD-Chef Kurt Beck angedeutet, dass an dieser Frage die Koalition zerbrechen könnte. Vor dem Hintergrund der Entlastungen für Firmen bei der Unternehmensteuer hatte Struck zudem gefordert, dass sich das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer, deren Ertrag den Ländern zusteht, erhöhen müsse. Dieser Punkt ist in dem Entschließungsantrag noch nicht endgültig geklärt. Über die Details der Reform berät bereits eine Bund-Länder- Arbeitsgruppe.

«Die Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts soll auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts mindestens das gegenwärtige Steueraufkommen der Länder sicherstellen», heißt es zu dem künftigen Ertrag nun in dem Antrag. Die Karlsruher Richter hatten im November 2006 eine Reform der Erbschaftsteuer verlangt, weil die Bewertungsvorschriften für die einzelnen Vermögenswerte nach dem bisherigen Recht nicht dem Grundgesetz entsprechen. Das Vererben von Immobilien ist bislang steuerlich begünstigt.

Vermögen müssen dran glauben

Das Vererben von Häusern und Wohneigentum, das der Erblasser selbst nutzt, soll auch künftig privilegiert sein. «Vermögensübertragung in einem gewissen Umfang insbesondere auf Ehegatten und Kinder, wie zum Beispiel die Übertragung des privat genutzten Wohneigentums, sollen weitgehend steuerfrei bleiben», heißt es in dem Antrag.

Die steuerliche Belastung größerer vererbter Vermögen hingegen soll nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit des Erben neu bestimmt werden. «Hohe Vermögensübertragungen müssen entsprechend der Leistungsfähigkeit zum Steueraufkommen beitragen», lautet ein weitere Punkt des Antrags.

Mit dem Kompromiss wird nun auch endgültig der Weg für die Verabschiedung der Unternehmensteuerreform am 25. Mai im Bundestag freigemacht. Die SPD hatte eine Einigung bei der Erbschaftsteuer zuletzt zur Bedingung für ihr Ja für diese Steuerreform gemacht. (nz/dpa/AP)

 
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