netzeitung.deMotassadeq mit Revision gescheitert

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Mounir El Motassadeq (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Mounir El Motassadeq
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Das Urteil gegen den Terrorhelfer Motassadeq ist rechtskräftig. Er scheiterte beim Bundesgerichtshof mit seiner Revision gegen die Haftstrafe von 15 Jahren. Sein Anwalt will das aber nicht hinnehmen.

Der verurteilte Terrorhelfer Mounir El Motassadeq bleibt in Haft. Die 15-jährige Gefängnisstrafe ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Revision des Marokkaners, der als Handlanger für die Selbstmordattentäter der Anschläge vom 11. September verurteilt wurde, als unbegründet zurück.

Motassadeqs Anwalt kündigte weitere juristische Schritte an. Geplant seien eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, sagte Rechtsanwalt Udo Jacob am Freitag in Hamburg.

Verfassungsbeschwerde gescheitert
Mehr als fünf Jahre nach der Festnahme Motassadeq hat das jahrelange juristische Tauziehen ein vorläufiges Ende. Motassadeq war im Januar 2007 vom Hamburger Oberlandesgericht (OLG) zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Bereits im November 2006 hatte ihn der BGH wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen und der Mittäterschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen. Das Hamburger OLG musste nach der BGH-Entscheidung nur noch die Strafhöhe festsetzen musste.

Gegen das BGH-Urteil hatte Motassadeq Verfassungsbeschwerde eingelegt, war damit im Januar jedoch gescheitert. Bereits im ersten Prozess hatte das OLG 15 Jahre verhängt, doch die Karlsruher Richter hoben das Urteil 2004 wegen Mängeln in der Beweisführung auf. Das OLG verhängte dann in einem zweiten Durchgang eine siebenjährige Haftstrafe gegen Motassadeq: Die Richter sahen zwar genügend Beweise für den Terrorvorwurf, aber nicht für Beihilfe zum Mord. Im November 2006 verschärfte der BGH dieses Urteil und erklärte, nach den eigenen Feststellungen des OLG sei auch eine Beihilfe zum Mord erwiesen.

Im Unterschied zu Motassadeq war der Marokkaner Abdelghani Mzoudi, der vor den Anschlägen ebenfalls zum Umfeld der Selbsmortattentäter um Mohammed Atta gehört hatte, von den Vorwürfen rechtskräftig freigesprochen worden. Er ist inzwischen nach Marokko zurückgekehrt. (dpa/nz)