Motassadeq mit Revision gescheitert
Motassadeqs Anwalt kündigte weitere juristische Schritte an. Geplant seien eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, sagte Rechtsanwalt Udo Jacob am Freitag in Hamburg.
Gegen das BGH-Urteil hatte Motassadeq Verfassungsbeschwerde eingelegt, war damit im Januar jedoch gescheitert. Bereits im ersten Prozess hatte das OLG 15 Jahre verhängt, doch die Karlsruher Richter hoben das Urteil 2004 wegen Mängeln in der Beweisführung auf. Das OLG verhängte dann in einem zweiten Durchgang eine siebenjährige Haftstrafe gegen Motassadeq: Die Richter sahen zwar genügend Beweise für den Terrorvorwurf, aber nicht für Beihilfe zum Mord. Im November 2006 verschärfte der BGH dieses Urteil und erklärte, nach den eigenen Feststellungen des OLG sei auch eine Beihilfe zum Mord erwiesen.
Im Unterschied zu Motassadeq war der Marokkaner Abdelghani Mzoudi, der vor den Anschlägen ebenfalls zum Umfeld der Selbsmortattentäter um Mohammed Atta gehört hatte, von den Vorwürfen rechtskräftig freigesprochen worden. Er ist inzwischen nach Marokko zurückgekehrt. (dpa/nz)

