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Alkoholwerbung nur noch bei Filmen ab 16

04. Mai 2007 10:58
Vom Komasaufen noch weit entfernt: Wein-Genießerinnen
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Kampftrinken, Komasaufen, und der Staat schaut weg – Jugendschützer beklagen, die bestehenden Regeln würden zu lasch durchgesetzt. Andere setzen auf schärfere Sanktionen.

Im Streit um den Schutz junger Menschen vor einem Zuviel an Alkohol und anderen Genussmitteln erinnern Jugendschützer an die Notwendigkeit stärkerer Kontrollen. Bayern etwa setzt dagegen auf schärfere Gesetze. «Es gibt keine Gesetzeslücke, sondern eine Vollzugslücke», betont der Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Gerd Engels, im Gespräch mit der «Berliner Zeitung». Anlass der Aufregung: Der Drogenbericht der Bundesregierung, demnach Zehn Millionen Deutsche mehr Alkohol trinken, als für sie gut ist. Geltendes Recht durchzusetzen, sei der gebotene Weg, sagte auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzig.

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«Das Jugendschutzgesetz und das Gaststättengesetz gelten auch für Flatrate-Parties», sagte die SPD-Politikerin. Das bedeute, dass an unter 18-Jährige kein Schnaps ausgeschenkt werden dürfe, an offensichtlich Betrunkene überhaupt kein Alkohol. In der SPD bestätigt man Bätzings Haltung: Die bestehenden Regeln reichten aus, um junge Menschen vor Schäden durch Genuss-Überfluss zu schützen, meint Parteivize Elke Ferner. Sie sieht die Kommunen in der Pflicht, mehr zu kontrollieren.

Doch die sind damit zumeist überfordert. Wenn in einem Kneipenbezirk wie Berlin-Mitte nur zwei Mitarbeiter für die Kontrolle hunderter Gaststätten zuständig seien, könnten sich Wirte sich in Sicherheit wiegen, hält Jugendschützer Engels dagegen.

Gesetze gegen Werbung

In Bayern will man das Problem dennoch durch schärfere Gesetze lösen. Innenminister Günther Beckstein wiederholt unermüdlich, er werde das Flatrate-Trinken verbieten lassen. «Wenn All-Inclusive-Saufen angeboten wird und Gastronomen sogar mit einer Absturz-Garantie werben, haben wir Regelungsbedarf», sagte Beckstein den Dortmunder «Ruhr Nachrichten». Wie der regelungswütige CSU-Politiker schildert, arbeitet Bayern bereits an einer Regelung über das Gaststättenrecht, gleichzeitig sucht der Freistaat die Abstimmung mit den Innenministern der CDU-geführten Länder.

Für Jugendschutzexperten Engels fängt die Prävention jedoch weit vor dem ersten Glas an. Er plädiert dafür, Kinowerbung für Nikotin und Alkohol nur noch vor Filmen zuzulassen, die mindestens ab 16 Jahren freigegeben sind. Er fordert die Alkohol- und Tabakindustrie auf, in ihrer Werbung nicht gezielt das Lebensgefühl Jugendlicher anzusprechen, wie das derzeit geschehe. Dabei setzt auch er auf schärfere Regeln: Wenn dies freiwillig nicht geschehe, müsse ein entsprechendes Gesetz her.

Drogenbeauftragte Bätzing hatte sich am Donnerstag bei der Vorstellung des Suchtberichts 2007 alarmiert von dramatischen Missbrauchszahlen bei Alkohol, Tabak und Medikamenten gezeigt. Die Verharmlosung der Alltagsdrogen müsse ein Ende haben, forderte sie. (nz)

 
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