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Streit um Theaterpraktikum für Klar

28. Apr 2007 10:31, ergänzt 18:14
Hier könnte Klar ein Praktikum absolvieren: Berliner Ensemble
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Baden-Württembergs FDP-Justizminister ist dagegen, dass der frühere RAF-Terrorist Klar ein Praktikum beim Berliner Ensemble beginnt. Die Grünen reagierten mit Unverständnis.

Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll will dem ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar den gewünschten Praktikumsplatz am Berliner Ensemble verwehren. Dem Nachrichtenmagazin «Focus» sagte der FDP-Politiker, er sehe für dieses vom Theaterleiter Claus Peymann angebotene Praktikum in der Bühnentechnik keine Möglichkeit. «Ein solch exponierter Platz wie ein Theater in Berlin» wäre nach seiner Auffassung für Klar nicht geeignet, der nach 24 Jahren in den kommenden Monaten mit ersten Hafterleichterungen rechnen darf.

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Die Grünen reagierten mit Unverständnis auf die Äußerungen Golls. «Ein Praktikum oder eine Beschäftigung kann ein wichtiger Beitrag zur Resozialisierung und zur Vorbereitung einer Haftentlassung sein», sagte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck im Gespräch mit Netzeitung.de. «Ein Justizminister sollte solche Resoialisierungsmaßnahmen befördern und nicht verhindern.» Im Übrigen frage er sich, ob Goll sich denn um eine Alternative gekümmert habe. «Oder will er nur populistisch Haftlockerungen und Resozialisierungsmaßnahmen behindern, bis Gerichte ihn wieder in die rechtsstaatlichen Schranken verweisen?», so Beck.

Grüne: Klar hat der Gewalt abgeschworen

Goll hatte diese Hafterleichterungen für Klar gestrichen, nachdem eine kapitalismuskritische Grußadresse des ehemaligen RAF-Mitglieds an die Berliner Rosa-Luxemburg-Konferenz bekannt geworden war. Der Stuttgarter Minister scheiterte damit aber vor Gericht, das Klar die Hafterleichterungen am Donnerstag dann doch gewährte.

Grünen-Politiker Beck riet, die Haftentlassung und mögliche Begnadigung von Terroristen «streng» nach Recht und Gesetz durchzuführen. «Es wäre falsch, wenn hier andere Maßstäbe angelegt werden wie bei gewöhnlichen Kriminellen», warnte er. Ein wichtiger Gesichtspunkt sei dabei, dass die Sozialprognose positiv ist und keine Gefahr für die Allgemeinheit von dem Straftäter ausgeht. «Unabhängig von den krausen politischen Ideen des Christian Klar hat er dem bewaffneten Kampf unzweideutig abgeschworen», betonte Beck. «Darauf und nicht auf seine Kapitalismuskritik kommt es bei einer Gnadenentscheidung an.»

Verfassungsschutz hielt nichts zurück

Wie «Focus» zudem berichtet, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz 1982 die Aussagen der inhaftierten RAF-Terroristin Verena Becker, wonach Stefan Wisniewski 1977 auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback geschossen habe, sofort den Ermittlungsbehörden weitergeleitet. Allerdings habe der Verfassungsschutz in dem entsprechenden Bericht an die Bundesanwaltschaft, darauf gedrungen, die Protokolle als nicht gerichtsverwertbar einzustufen.

Das Bundesamt habe von Becker weniger Informationen über bereits ausgeführte Attentate erhalten, sondern vielmehr Hinweise auf geplante Anschläge. Bundesanwalt Rainer Griesbaum hatte gesagt, die Aussagen Beckers seien für den Fall Buback nur von geringem Beweiswert gewesen. (AP)

 
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