| | | | | Verfassungsschutz soll online schnüffeln dürfen27. Apr 2007 13:56  |  Online unter Beobachtung: Computer-Nutzer
| Foto: dpa |
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Im neuen Verfassungsschutzgesetz will der Innenminister die bisher unzulässige Fahndungsmethode ermöglichen. Doch die Geheimen schnüffelten bereits online – ohne Rechtsgrundlage.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will dem Bundesverfassungsschutz Online-Durchsuchungen erlauben. Im Zuge der Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes wolle man «die Online-Durchsuchung gerne draufpacken», sagte Schäubles Sprecher der «taz». Speziell bei der Modernisierung des Datenbanksystems «Nadis» soll die Durchsuchungsmethode implementiert werden. Voraussetzung sei jedoch »ein konsensfähiger Vorschlag«.
Bei der Online-Durchsuchung spähen Ermittler oder Fahnder heimlich über die Internetverbindung die Festplatte Verdächtiger aus. Im Februar hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Methode für unzulässig erklärt, weil eine Rechtsgrundlage fehle. Die will Schäuble nun schaffen. Erlaubt werden soll die Online-Durchsuchung nur zur Abwehr terroristischer Gefahren – also präventiv. Für die Strafverfolgung hatte es die mitregierende SPD abgelehnt.
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass der Bundesverfassungsschutz bereits seit den letzten Amtstagen der rot-grünen Bundesregierung online schnüffeln durfte – aufgrund einer simplen Dienstanweisung des damaligen SPD-Innenminister Otto Schily. «Deutlich weniger als ein Dutzend Online-Durchsuchungen» habe es seither gegeben, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums. Schäuble nahm die Genehmigung am Donnerstag zurück. Es werde nun geprüft, ob eine Ergänzung des Grundgesetzes notwendig sei. Dabei geht es wohl um die grundgesetzlich verbriefte Unverletzlichkeit der Wohnung. Eine Durchsuchung des Computers ähnelt einer Hausdurchsuchung. Die muss jedoch von einem Richter genehmigt werden. Bei der Online-Durchsuchung war das nicht der Fall.
Schon zuvor war jedoch klar geworden, dass die Geheimdienste sich nicht durch das BGH-Urteil gebunden fühlten – das betreffe nur die Strafverfolger, hatte Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm auf Netzeitung.de gesagt. (nz)
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