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Schäuble stoppt Online-Checks durch Agenten

27. Apr 2007 07:20, ergänzt 15:54
Zugriff verboten: PC-Festplatten bleiben für Geheimdienste tabu
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Nachdem die Regierung eingestanden hatte, dass die Geheimdienste weiterhin ohne Rechtsgrundlage Rechner ausforschten, rudert sie jetzt zurück: Online-Durchsuchungen sind ab sofort untersagt.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat dem Bundesverfassungsschutz das heimliche Ausspähen von Computern via Internet vorläufig untersagt. Er hielt aber an seiner Absicht fest, für die heftig kritisierten Online-Durchsuchungen eine Rechtsgrundlage zu schaffen und gegebenenfalls auch das Grundgesetz zu ändern. «Das Internet gewinnt bei der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus immer mehr an Bedeutung», begründete Schäuble am Freitag nach einer Konferenz der Unions-Innenminister in Bremen seine Absicht.

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Zunächst will Schäuble die rechtlichen Grundlage prüfen lassen. Wie lange die Sicherheitsbehörden derartige Internetüberwachungen nicht durchführen dürfen, hänge von der Prüfung ab. Dies müsse in der Koalition einvernehmlich geklärt werden. «Wir sind lieber auf der verfassungsrechtlich sicheren Seite», sagte Schäuble.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, begrüßte den Stopp. «Es ist evident, dass es gegenwärtig keine ausreichende Rechtsgrundlage dafür gibt», sagte er. Wiefelspütz sieht aber auch für eine weitere Prüfung der Rechtsgrundlage keinen Raum.

Der SPD-Innenexperte plädierte dafür, alle weiteren Beratungen über die Schaffung einer Rechtsgrundlage zurückzustellen, bis das Bundesverfassungsgericht über entsprechende Regelungen aus Nordrhein-Westfalen entschieden hat. «Ich halte dieses Gesetz ebenfalls für verfassungswidrig.» NRW hatte seinem Verfassungsschutz Online-Durchsuchungen erlaubt. Dagegen legte der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) Verfassungsbeschwerde ein.

Im Februar hatte der Bundesgerichtshof (BGH) der Polizei wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen Online-Durchsuchungen vorerst untersagt. Am Mittwoch war im Innenausschuss des Bundestages auf Nachfragen der FDP bekannt geworden, dass die Geheimdienste seit 2005 online Computer ausspähen. Grundlage dafür war eine Dienstanweisung von Schäuble-Vorgänger Otto Schily (SPD). Laut Innenministerium hat es seit dieser Anweisung «deutlich weniger als ein Dutzend Online-Durchsuchungen» gegeben.

Die FDP-Rechtspolitikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nannte am Freitag den ganzen Vorgang einen Skandal und sprach von einem «Verfall rechtsstaatlicher Sitten in unvorstellbarer Weise». Die FDP sei generell gegen Online-Durchsuchungen und wolle dafür auch keine neue Rechtsgrundlage. Sie bezweifelte zudem den Nutzen derartiger Maßnahmen. Terroristen könnten in Internet-Cafés ausweichen.

Wie Schäuble hält auch Wiefelspütz Online-Durchsuchungen in besonderen Fällen für ein geeignetes Ermittlungsinstrument. Die Hürden müssten allerdings sehr hoch angesetzt werden. Gegenwärtig könne er sich aber nicht vorstellen, dass innerhalb der großen Koalition ein Konsens über eine rechtliche Grundlage zu erreichen sei, sagte Wiefelspütz. Schäuble will die Frage schnell klären. Die Sicherheitsbehörden müssten die rechtlichen und technischen Möglichkeiten erhalten.

Der Innenpolitiker der Links-Fraktion, Jan Korte, warnte vor einem Überwachungsstaat. Er forderte die große Koalition auf, von einer Grundgesetzänderung abzusehen und von Onlinedurchsuchungen gänzlich Abstand zu nehmen. (dpa)

 
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