netzeitung.deSchäuble soll Schilys Schnüffel-Lizenz kassieren

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Er solls richten: Innenminister Schäuble (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Er solls richten: Innenminister Schäuble
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Die Geheimdienste schnüffeln online und erzürnen die Opposition. Anlass ist eine Dienstvorschrift aus dem Hause Schily. Dessen Amtsnachfolger Schäuble soll sie nun zurücknehmen, so die Forderung.

Der Zorn richtet sich auf Ex-Innenminister Schily, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) soll nun reparieren, was sein SPD-Amtsvorgänger angerichtet hat. Schily hatte in den letzten Tagen seiner Amtszeit 2005 den deutschen Geheimdiensten gestattet, heimlich auf Computerfestplatten zu schnüffeln – über die Online-Datenverbindung. FDP-Innenexperte Max Stadler forderte Schäuble auf, die umstrittene Dienstvorschrift formal außer Kraft zu setzen. «Eine unrechtmäßige Vorschrift wird nicht dadurch besser, dass man sie vorerst nicht anwendet.» Die Linkspartei kritisierte, entweder habe Schäuble die Dienste nicht im Griff oder er dulde die Rechtsverletzungen. «Beides wäre ein Skandal.»

Schily hatte eine Dienstvorschrift unterschrieben, die nun die Opposition erregt, aber auch Koalitionspolitiker beunruhigt. Der Grund: Online-Durchsuchungen sind illegal, seit der Bundesgerichtshof sie Anfang Februar mangels Rechtsgrundlage verbot. Die Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst fühlten sich an das Urteil jedoch nicht gebunden, es gelte nur für die Strafverfolger, argumentierte Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm damals auf Netzeitung.de.

Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz räumte ein, dass er schon vor zwei Monaten vom Geheimdienstkoordinator der Regierung erfahren habe, dass Online-Durchsuchungen auf Basis der Dienstvorschrift stattfinden. Er habe schon damals darauf hingewiesen, dass er die von Schily in Kraft gesetzte Rechtsgrundlage für unzureichend hält, sagte er im Bayerischen Rundfunk.

Recht auf Schnüffelei
Noch pikanter wird das verhalten der Nachrichtendienste dadurch, dass Innenminister Schäuble gerade dabei ist, das vom Bundesgerichtshof vermisste Gesetz überhaupt erst zu schaffen. Es soll regeln wer, zu welchen Zweck heimlich online durchsuchen darf. Auf Betreiben der SPD wird dies den Strafverfolgern nicht gestattet werden, das Gesetz wird also die Grundlage bilden für Online-Durchsuchungen durch die Geheimdienste, die im Zuge der Abwehr terroristischer Gefahren damit Verdächtige observieren dürfen. Doch die Dienste haben es eben bisher schon als ihr Recht angesehen, heimlich durch die Datenleitung in die Rechner zu blicken – ohne Rechtsgrundlage, wie die Opposition moniert.

Die Durchsuchungen waren am Mittwoch im Innenausschuss des Bundestags bekannt geworden. Und hatte vor allem bei den Oppositionsparteien Grüne, FDP und Linkspartei Empörung ausgelöst. SPD-Politiker Wiefelspütz sagte, er gehe aber auch davon aus, dass es bislang nur ganz selten zu derartigem Eindringen in Computer gekommen sei. Die künftige Rechtsgrundlage für derartige Durchsuchungen solle «ganz, ganz hohe Hürden» aufrichten. Die Online-Ausspähung dürfe nur letztes Mittel sein. (nz)