25.04.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Surfen im Internet - und der Staat ist mit dabei
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Das eine oder andere Detail von Innenminister Schäubles Sicherheitsplänen wird wohl vor dem Verfassungsgericht laden. Dessen Präsident deutet schon mal an, worauf es ihm ankommt.
Die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) für verschärfte Sicherheitsgesetze lehnt nicht nur die Opposition ab. Auch in der Koalition sind Details umstritten. Nicht auszuschließen ist, dass einiges davon vor das Bundesverfassungsgericht kommt, um die Zulässigkeit der geplanten Gesetze in letzter Instanz prüfen zu lassen.
Wie dort entschieden werden könnte, hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, schon mal durchblicken lassen: Beim Streben nach mehr Sicherheit dürfe die Politik nicht übers Ziel hinausschießen, sagte Papier am Dienstagabend im Frankfurter Presse-Club. Man müsse sich immer fragen, ob die angestrebte Maßnahme auch wirklich dem Ziel von mehr Sicherheit diene.
Was von manchen Politikern für notwendig hielten, schätzten Fachleute oft anders ein, erinnerte der Richter. So hätten in mancher Verhandlung vor dem Verfassungsgericht Sicherheitsexperten gesagt, dass derartige Instrumente in der Praxis nur ganz selten eingesetzt werden könnten.
Wie am Dienstag Datenschutzbeauftragter Peter Schaar sagte auch Papier, Aufgabe des Staates sei neben dem Schutz der Sicherheit aber auch die Garantie von Bürgerrechten, und alles müsse immer dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Schaar hatte in seinem Tätigkeitsbericht schwere Vorwürfe gegen den Staat erhoben, der die Bürgerrechte zu seht der Sicherheit unterordne.
Papier wies aber auch darauf hin, dass die politischen Forderungen nach schärferen Sicherheitsmaßnahmen Umfragen zufolge oft durchaus populär seien. Das Rechtsempfinden der Bürger entspreche durchaus nicht immer dem, was eine genaue verfassungsrechtliche Prüfung ergebe.
Obwohl die Debatte über Schäubles Pläne zu Online-Durchsuchung von PCs, dem Speichern und Übermitteln von Passbildern und Fingerabdrücken auf Hochtouren läuft, wollte der Präsident des höchsten deutschen Gerichts seine Worte aber ausdrücklich nicht als Ratschlag zu den aktuellen politischen Diskussionen verstanden wissen.
Das Verfassungsgericht urteile grundsätzlich nur über schon verabschiedete Gesetze und auch da nur auf Antrag, betonte der Richter. Im Übrigen stehe das deutsche Rechtssystem auch im internationalen Maßstab gut da. Das gelte auch für die durchschnittliche Dauer der Gerichtsverfahren. (nz/AP)