24.04.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Christian Klar (Archivfoto vom 03.11.1992
Quelle: Deutsche Presse-Agentur GmbH
Die Verteidigung Christian Klars hat sich vor Gericht durchgesetzt: Dem ehemaligen RAF-Terroristen werden Hafterleichterungen zugestanden.
Nach mehr als 24 Jahren im Gefängnis bekommt der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar erstmals Hafterleichterung. Dies hat am Dienstag das Landgericht Karlsruhe entschieden. Nach der Entscheidung wird die Vollzugsanstalt Bruchsal zur «Gewährung von ersten begleiteten Ausgängen» verpflichtet. Klar darf demnach die Justizvollzugsanstalt zeitweise in Begleitung von Wachbeamten verlassen.
Klars Anwalt hatte Beschwerde eingelegt, weil die bereits beschlossenen Lockerungen vom baden-württembergischen Justizminister Ulrich Goll (FDP) vorerst gestoppt worden waren.
Aus Sicht des Landgerichts haben sich nach der Ende Februar getroffenen Entscheidung, dass dem 54-Jährigen Vollzugslockerungen gewährt werden sollen, keine neuen Umstände ergeben, die ein Abweichen von der ursprünglichen Planung rechtfertigen. Die umstrittene Grußbotschaft an eine Rosa-Luxemburg-Konferenz Anfang Januar in Berlin sei bei dieser «Vollzugsplankonferenz» bereits bekannt gewesen.
Mit Blick auf Klars in Berlin geäußerte fundamentale Kapitalismuskritik hatte Goll die Lockerungen ausgesetzt und ein neues Gutachten in Auftrag gegeben.
Klar könnte - falls er nicht zuvor von Bundespräsident Horst Köhler begnadigt wird - frühestens Anfang 2009 nach 26 Jahren Haft freikommen.
Klar war wegen seiner Beteiligung am Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor 30 Jahren zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ungeklärt blieb, ob er die tödlichen Schüsse auf Buback abgegeben hatte. Nach einem Bericht des «Spiegel» soll der frühere RAF-Terrorist Stefan Wisniewski der Todesschütze gewesen sein. (nz/dpa)