24.04.2007
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Angela Merkel
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Als Folge neuer Hinweise zum Buback-Mord haben die Behörden ein Prüfverfahren eingeleitet. Die Union lehnt trotz möglicher neuer Informationen eine Begnadigung des Ex-RAF-Mann Klar ab.
Nach den brisanten neuen Hinweisen zum Mord der Rote Armee Fraktion (RAF) an Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor 30 Jahren haben die wichtigsten deutschen Sicherheitsbehörden am Montag in aller Eile mit einer gründlichen Nachprüfung begonnen. Dabei geht es für Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt (BKA) und Verfassungsschutz um die Frage, wer tatsächlich im April 1977 die tödlichen Schüsse auf Buback und seine Begleiter abgegeben hat.
Ex-RAF-Terrorist Christian Klar war wegen seiner Beteiligung an dem Buback-Mord zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ungeklärt blieb, ob er die tödlichen Schüsse auf Buback und seine beiden Begleiter vom Sozius eines Motorrads abgegeben hatte. Inmitten der neu aufgeflammten Diskussion um die Tatbeteiligung Klars gibt das Landgericht Karlsruhe an diesem Dienstag seine Entscheidung über mögliche Hafterleichterungen für Klar bekannt. Klar könnte - falls er nicht zuvor von Bundespräsident Horst Köhler begnadigt wird - frühestens Anfang 2009 nach 26 Jahren Haft freikommen.
Merkel drückt aufs TempoBundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ordnete angesichts möglicher neuer Informationen ebenfalls eine Untersuchung der RAF-Morde an, ob Bundespolizei und Verfassungsschutz der Justiz jahrzehntelang geheime Aussagen von Ex-Terroristen vorenthielten, die zu einer Neubewertung der Bluttat führen könnten.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verlangte «restlose Aufklärung» der Geschichte der RAF und deren Morde. BKA-Präsident Jörg Ziercke sagte, nach ersten Erkenntnissen habe sein Amt sich nichts vorzuwerfen. Man werde jetzt die Vorgänge gemeinsam mit der Bundesanwaltschaft untersuchen. Diese begann mit den Ermittlungen zu einer möglichen juristischen Neubewertung, die im Extremfall zur Wiederaufnahme von RAF-Prozessen führen könnte. «Wir gehen den Hinweisen nach, was aber ein umfangreiches Aktenstudium voraussetzt», sagte der Sprecher von Generalbundesanwältin Monika Harms, Frank Wallenta.
Umstrittene InformationenAn diesem Mittwoch will sich das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags mit den Vorwürfen an die Behörden beschäftigen, die sich aus einem Bericht des Magazins «Der Spiegel» vom Wochenende ergeben. Dabei sollen erste Fragen an die Regierung gerichtet werden.
Regierungssprecher Ulrich Wilhelm warnte vor «vorschnellen Schlüssen». Ähnlich äußerten sich Politiker anderer Parteien. Laut «Spiegel» gibt es Hinweise, dass das Attentat auf Generalbundesanwalt Buback anders ablief als gerichtlich festgestellt. Die Sicherheitsbehörden hätten ihre Erkenntnisse aber zum Schutz ihrer Informanten nicht zur juristischen Auswertung freigegeben.
Grüne sehen keine Entlastung für KlarZu den Mördern Bubacks und seiner beiden Begleiter soll laut «Spiegel» entgegen bisheriger Annahmen der frühere RAF-Terrorist Stefan Wisniewski gehören. Er soll der Todesschütze gewesen sein. Die «Süddeutsche Zeitung» meldete dagegen, bei den Ermittlungen zum Fall Buback habe es keinerlei Spuren gegeben für eine Mittäterschaft Wisniewskis. Dieser war wegen des Attentats auf Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer im Herbst 1977 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Seit 1999 auf freiem Fuß. Bisher galt als gesichert, dass Klar und die inzwischen freigelassene Ex-RAF-Mitglieder Günter Sonnenberg und Knut Folkerts das Buback-Attentat direkt verübten.
Nach Ansicht des Grünen-Politikers Wolfgang Wieland macht die Art der Tatbeteiligung des früheren RAF-Terroristen Klar am Buback-Attentat juristisch keinen Unterschied in der Beurteilung. «Wenn er einen Beitrag in voller Kenntnis und vollem Wissen leistete, dann ist es wirklich, auch wenn es schwer fällt das nachzuvollziehen, gleichgültig, ob er nun geschossen hat oder ob er das Motorrad steuerte oder ob er den Wagen steuerte», sagte Wieland am Dienstag im Inforadio des Rundfunks Berlin Brandenburg (RBB). Von der juristischen Bewertung unterschieden werden müsse das Interesse der Hinterbliebenen, den genauen Ablauf zu erfahren, sagte Wieland weiter. Er ist Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestages.
Boock bleibt bei Darstellung des Buback-MordsDer stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach (CDU) plädierte auch nach den jüngsten Äußerungen des früheren RAF-Terroristen Boock gegen eine Begnadigung Klars. «Ein Gnadenspruch ist die nachträgliche Korrektur einer richterlichen Entscheidung. Ich sehe auch nach Boocks Äußerungen zum Buback-Mord keinen Anlass für eine Neubewertung der Rolle Klars», sagte Bosbach den «Stuttgarter Nachrichten». Klar zeige weder Reue noch eine Distanzierung von seiner Vergangenheit, betonte Bosbach.
Boock bekräftigte indessen in der ARD seine Darstellung des Mordes an Buback. Klar habe der Gruppe zu der Zeit noch nicht angehört, sagte er. Dagegen habe Stefan Wisniewski zwei militärische Ausbildungen im Jemen absolviert und deshalb mit Schnellfeuerwaffen umgehen können. (nz/dpa)