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Zypries erklärt Schäuble die Regierungsbeschlüsse

23. Apr 2007 15:53
Nicht so gut aufeinander zu sprechen: Zypries und Schäuble
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Der Streit in den Regierungslagern über verschärfte Sicherheitsgesetze entzündet sich an Details, was nicht immer allen Beteiligten klar ist. Die Liberalen jedoch beziehen klar Position.

Mitunter muss man zunächst einmal klären, worüber man streitet. In der Debatte um verschärfte Sicherheitsgesetze sind dies nach einem Kabinettsbeschluss zur Datenspeicherung derzeit die Fingerabdrücke und die Frage, ob sie in den Meldebehörden elektronisch hinterlegt werden sollen oder nicht. Nachdem Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Koalitions-Untreue vorgeworfen hatte, müht sich die SPD-Politikerin um Klarstellung: Von der Speicherung von Fingerabdrücken in einer Datei, wie Teile der Union sie jetzt forderten, sei im Gesetzentwurf nie die Rede gewesen, sagte Zypries im ZDF.

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Fest steht, dass Fingerabdrücke ab November in neue Reisepässe kommen. Offen ist, ob sie auch bei den Meldebehörden abgelegt werden sollen. Letzteres sei nie im Kabinett beschlossen worden, stellte Zypries klar.

Am Mittwoch hatte die Regierung ein Gesetz verabschiedet, demzufolge künftig erfasst wird, wer wann mit wem telefoniert hat. Beim Surfen werden Daten über den Internetzugang (die IP-Adresse des Computers), die E-Mail-Kommunikation und Internettelefonie erfasst. Auch Telefonüberwachung soll wieder möglich werden, jedoch in definierten Grenzen.

Ungerecht behandelt

Das Kabinett beschloss zudem, biometrische Passdaten zu nutzen, also die gesichtsbezogenen Merkmale der Passfotos oder auch die Fingerabdrücke. «Dazu stehen wir», betonte Zypries. Schäuble hatte betont, die sei ohne jeden Streit im Kabinett geschehen. «Die Bundesjustizministerin, Frau Zypries, hat das mit beschlossen.» Doch er verstehe nicht, «wenn sie nun den Eindruck erweckt, sie halte nicht für richtig, was sie selbst mit beschlossen hat.»

Zypries sieht sich ungerecht behandelt. Sie will nur in der Frage der Fingerabdrücke weiter streiten, und zwar über die Frage, ob sie zentral gespeichert werden sollen. Es gehe ihr darum, dass aus der Union heraus verlangt werden, die Fingerabdrücke aus den Pässen «in einer Datei» zu speichern. «Das allerdings steht keineswegs im Gesetz!» Das Problem: Kämen die Fingerabdrücke in eine Datenbank, würde der Zugriff der Sicherheitsbehörden von jedem Winkel der Republik enorm erleichtert.

Ordentlich analysieren

Um konstruktiv streiten zu können, müssten jetzt konkrete Vorschläge auf den Tisch, fordert Zypries weiter. Bislang gebe es nur Erwägungen, so dass die Diskussionslage völlig unübersichtlich sei. «Wir würden uns alle leichter tun, wenn wir tatsächlich wüssten, was gesetzlich verändert werden sollte.»

Die SPD sei mit der Union völlig einig, dass die Sicherheit in Deutschland gewährleistet werden müsse. Dabei sei aber im Einzelfall zu entscheiden: «Was brauchen wir zur Gewährleistung der Sicherheit im Verhältnis zur Beschneidung der Freiheitsrechte?» Dies hänge auch mit der Gefahrenlage zusammen, die ordentlich analysiert werden müsse.

Für überzeugend halte sie da die Äußerung des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, der gesagt habe, da nütze keine Datei von Fingerabdrücken, sondern man brauche Personal, um so genannte Gefährder beobachten zu können.

Rechtsstaat nicht aufgeben

Die FDP reagierte auf ihrer Fraktions-Frühjahrstagung auf konkret auf einen «Verfall rechtstaatlicher Sitten». Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sei dabei, «rechtsstaatliche Fundamentalgewissheiten bis hin zur Unschuldsvermutung» in Frage zu stellen, heißt es in einem Beschluss der Fraktion. Aus Sicht der Liberalen drohen die Grenzen zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr, Polizei und Nachrichtendiensten, Polizei und Militär sowie äußerer und innerer Sicherheit zu verschwimmen. «Der Rechtsstaat lässt sich nicht dadurch schützen, dass man ihn aufgibt. Nicht alles ist rechtlich erlaubt, was technisch möglich ist.»

Die FDP-Fraktion lehnte die geplante Nutzung biometrischer Daten für andere Zwecke als zur Identitätsfeststellung als unverhältnismäßig ab und wies auch heimliche Online-Durchsuchungen als «verfassungsrechtlich problematisch und technisch zweifelhaft» zurück. (nz)

 
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