Struck denkt bei Schäuble-Plänen an Nazi-Zeit
Schäuble verteidigte dagegen seine Pläne in der «Welt». «Ich will, und es ist meine Verantwortung, die Institution dieses Rechtsstaats schützen und erhalten». Eine der Lehren aus der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts sei es doch, dass der freiheitliche Rechtsstaat auch in Krisenzeiten den Menschen das Gefühl vermittle, besser als jeder andere ihre Sicherheit zu schützen. «Wenn er das nicht schafft, ist er nur eine Schönwetterordnung und verliert in den Augen der Bürger seine Legitimität.»
Die Große Koalition will ihre Differenzen über die richtige Strategie im Terror-Abwehr-Kampf auch mit einem Spitzentreffen der zuständigen Minister im Kanzleramt ausräumen. Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (CDU) ist von den Koalitionsspitzen beauftragt worden, Innenminister Schäuble, Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) an einen Tisch zu bringen, um vor allem den Streit über den Bundeswehreinsatz im Innern beizulegen.
Schäuble, der zuvor die Geltung der Unschuldsvermutung bei der Terrorabwehr in Frage gestellt hatte, sah sich auch am Donnerstag weiterer Kritik der Opposition, aber auch aus der SPD ausgesetzt. SPD-Fraktionschef Struck stellte die Zustimmung der SPD im Bundestag generell in Frage. Bei dem geplanten Spitzentreffen der zuständigen Minister wolle seine Fraktion Schäubles Vorschläge grundsätzlich ablehnen und keine Kompromisse schließen, sagte struck. «Ich kann terroristische Gefahren nicht mit allen Mitteln bekämpfen», betonte er.
So werde es auch eine Datensammlung wie von Schäuble geplant der SPD nicht geben, sagte Struck zu den Überlegungen des Innenministers, künftig elektronisch gespeicherte Passbilder und Fingerabdrücke in den Meldebehörden der Polizei zugänglich zu machen.
CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla verteidigte Schäuble. Auch in Deutschland müsse Sicherheit kontinuierlich erarbeitet werden. Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach bekräftigte die Aussage Schäubles zur Unschuldsvermutung: Diese gelte bei Strafprozessen, «etwas völlig anderes ist es doch, wenn es um die Gefahrenabwehr geht, wenn ein Verbrechen nach dem Stand der Erkenntnisse unmittelbar bevorsteht», sagte Bosbach. Würde die Unschuldsvermutung auch in einem solchen Fall gelten, «würde das im Klartext heißen, die Polizei müsste mit der Gefahrenabwehr solange warten, bis die Tat begangen und der Täter rechtskräftig abgeurteilt wurde». (nz/dpa)

