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«Klärungsgipfel» zu Terrorabwehr geplant

19. Apr 2007 09:43
Terrorfahnder
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Der Streit zwischen Union und SPD über den Kurs in der Terrorbekämpfung soll bei einem Spitzengespräch beendet werden. Justizministerin Zypries unternahm bereits einen Schlichtungsversuch.

In der Debatte über das Prinzip der Unschuldsvermutung im Anti-Terror-Kampf hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zu mehr Sachlichkeit aufgerufen. Die von ihrem Innenressort-Kollegen Wolfgang Schäuble (CDU) ausgelöste Diskussion werde sehr pointiert geführt, sagte die SPD-Politikerin im Deutschlandfunk.

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Sie wies erneut darauf hin, dass das Prinzip zwar bei der Strafverfolgung, nicht aber bei der Gefahrenabwehr gelte. Daher sei nicht völlig klar, wie Schäubles Forderung zu verstehen sei, meinte Frau Zypries. Der Innenminister hatte den Grundsatz am Mittwoch für den Anti- Terror-Kampf abgelehnt und damit deutliche Kritik auf sich gezogen.

Der SPD-Innenpolitiker Klaus Uwe Benneter sagte der «Leipziger Volkszeitung», ein Minister, der Hysterie verbreite, werde selber zum Sicherheitsrisiko. Ex-Innenminister Gerhart Baum (FDP) nannte Schäubles Vorschlag «rechtsstaatlich ungeheuerlich» und forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, den CDU-Politiker zur Ordnung zu rufen.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble
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Nach Informationen der «Leipziger Volkszeitung» soll nun Kanzleramtschef Thomas de Maizière möglichst bald einen «Klärungsgipfel» zur Abstimmung der Innen- und Sicherheitspolitik organisieren. Teilnehmen sollen dem Blatt zufolge Schäuble, Zypries, Verteidigungsminister Franz Josef Jung sowie die Fraktionsspitzen Peter Struck (SPD), Volker Kauder (CDU) und Peter Raumsauer (CSU). Der Gipfel sei auf Wunsch von Kanzlerin Merkel und SPD-Parteichef Kurt Beck beim jüngsten Koalitionsausschuss am Montag vereinbart worden und solle vor der nächsten Koalitionsrunde am 14. Mai stattfinden.

Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach bekräftigte die Aussage von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), bei der Terrorabwehr könne die Unschuldsvermutung nicht gelten. Die Unschuldsvermutung gelte bei Strafprozessen, «etwas völlig anderes ist es doch, wenn es um die Gefahrenabwehr geht, wenn ein Verbrechen nach dem Stand der Erkenntnisse unmittelbar bevorsteht», sagte Bosbach im Inforadio des Rundfunks Berlin Brandenburg (RBB). Würde die Unschuldsvermutung auch in einem solchen Fall gelten, «würde das im Klartext heißen, die Polizei müsste mit der Gefahrenabwehr solange warten, bis die Tat begangen und der Täter rechtskräftig abgeurteilt wurde».

Mit Blick auf die Differenzen in innen- und sicherheitspolitischen Fragen zwischen Union und SPD zeigte sich Bosbach optimistisch, dass die Große Koalition Lösungen finden werde. «Ich bin der festen Überzeugung, wenn wir auf die Sachebene zurückkommen, (...) dann wird sich auch herausstellen, dass die Unterschiede in der Sache gar nicht so groß sind wie dies im Moment den Anschein hat.» (nz/dpa)

 
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