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«Schäuble sagt dem Rechtsstaat den Kampf an»

18. Apr 2007 14:59
Wolfgang Schäuble
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Wenn für Innenminister Schäuble die Unschuldsvermutung bei der Terrorabwehr nicht mehr gelte, verliere er «jedes Maß», meinen deutsche Anwälte. Zentrale Freiheitsrechte seien in Gefahr.

Der Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg, hat den von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble eingeschlagenen Kurs in der Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung scharf kritisiert. «Wer die strafrechtliche Unschuldsvermutung außer Kraft setzen möchte, sagt unserem Rechtsstaat den offenen Kampf an», sagte das Vorstandsmitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) auf Netzeitung.de.

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  • Die Unschuldsvermutung gehöre zu «den zentralsten Elementen unseres Rechtsstaates», betonte Schellenberg, der auch Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins ist. Wenn er das in Frage stellt, laufe er Gefahr beim Thema Gefahrenabwehr «jedes Maß zu verlieren».

    Lieber zehn Anschläge passieren lassen?

    Erst habe der Minister mit seinem Vorschlag zur Passbild- und Fingerabdruck-Speicherung alle Bürger unter einen Generalverdacht gestellt. Nun, mit seinen Plänen zur Unschuldsvermutung, fordere er, «dass jeder Bürger beweisen muss, dass von ihm keine terroristische Gefahr ausgeht. Gelingt ihm dieser Nachweis nicht, so muss er mit staatlichen Zwangsmaßnahmen rechnen.»

    Schäuble hatte im Magazin «Stern» gesagt, der Grundsatz der Unschuldsvermutung könne im Kampf gegen terroristische Gefahren nicht gelten. «Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche? Nach meiner Auffassung wäre das falsch», begründete Schäuble seine Position.

    Zwangsmaßnahmen gegen Bürger

    Ulrich Schellenberg
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    Schellenberg wies dagegen darauf hin, dass es auch im Bereich der Gefahrenabwehr erforderlich sei, dass erst eine konkrete und individuelle Gefährdung festgestellt wird. «Erst dann dürfen im Bereich der Gefahrenabwehr überhaupt erst Zwangsmaßnahmen gegen einen Bürger eingeleitet werden», sagte das DAV-Vorstandmitglied.

    Wenn Schäuble aber nun fordere, dass auf den Nachweis einer solchen konkreten Gefahr verzichtet werden solle, «dann fordert er, dass man besser zwangsweise in die Rechte eines Unbeteiligten eingreift, bevor man einen Anschlag nicht verhindert». Mit dieser Logik werde unter der Überschrift Gefahrenabwehr «ohne jedes Maß» in zentrale Freiheitsrechte der Bürger eingegriffen.

     
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