Für SPD wird Schäuble zum «Sicherheitsrisiko»
18. Apr 2007 12:49, ergänzt 18:30
 |  Wolfgang Schäuble | Foto: dpa |
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Bundesinnenminister Schäuble sorgt mit einem neuen Vorstoß in der Sicherheitspolitik für Streit. Die SPD und die Opposition warfen dem Minister vor, den Boden der Verfassung zu verlassen.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die Unschuldsvermutung bei der Terrorabwehr nicht gelten lassen und hat mit dieser Aussage eine Welle der Empörung ausgelöst. Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zeigte sich am Mittwoch über die Aussagen ihres Kabinettskollegen irritiert. Sie kritisierte vor allem scharf die ständigen neuen Vorschläge Schäubles zur Verschärfung der Sicherheitsgesetze.
Dagegen warf der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Uwe Benneter, Schäuble vor, Hysterie zu verbreiten. «Ein Minister, der Hysterie verbreitet, wird selbst zum Sicherheitsrisiko», sagte Benneter der «Leipziger Volkszeitung».
Regierungssprecher Ulrich Wilhelm versuchte die Wogen zu glätten und verwies darauf, dass beide im Bundeskabinett klar abgegrenzte Zuständigkeiten hätten. Schäuble sei für die Abwehr von Gefahren verantwortlich. FDP und Grüne warfen Schäuble dennoch vor, an einem Grundprinzip der Verfassung zu rütteln.
FDP in Sorge um Grundrechte
«Selbstverständlich dürfen Eingriffe in die Grundrechte der Bürger auch zur Gefahrenabwehr nicht einfach ins Blaue hinein vorgenommen werden», sagte der Innenexperte der Liberalen Max Stadler im Gespräch mit Netzeitung.de. «Vielmehr braucht man in einem Rechtsstaat immer konkrete Verdachtsmomente, wenn man gegen einen Bürger vorgeht.» Das gelte auch bei der Abwehr terroristischer Gefahren. «Denn sonst könnte der Staat unbeschränkt in Grundrechte eingreifen.»Die Grünen rieten Schäuble, er solle zunächst «die Gesetze der Logik» anwenden: «Jemand, der keinen Anschlag begehen will, den muss man daran auch nicht versuchen zu hindern», sagte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck auf Netzeitung.de. Die Unschuldsvermutung gehöre zu den «herausragenden Prinzipien unseres Rechtsstaats und ist verfassungsrechtlich abgesichert», betonte der Grünen-Politiker. «Statt an den Grundfesten unserer Verfassung zu rütteln, sollte der Innenminister zusehen, dass er umsetzbare Vorschläge in der Sicherheitspolitik unterbreitet und nicht solche, die ihn auch in der Koalition offensichtlich zunehmend isolieren.» Soweit Schäuble allerdings nur meine, in der Terrorabwehr besonders aufmerksam sein zu müssen und auch alle Möglichkeiten der technischen Prävention rechtsstaatlich auszuschöpfen, gebe es mit den Grünen «keinen Dissens».
Befürchtungen bestätigen sich
FDP-Innenpolitiker Stadler sieht sich indessen in seinen Befürchtungen bestätigt. Schon bei der Beweisaufnahme im Bundestags- Untersuchungsausschuss zum Fall des ehemaligen Guantánamo-Häftlings Murat Kurnaz habe sich gezeigt, «dass die Bundesregierung dabei ist, bewährte rechtsstaatliche Maßstäbe aufzugeben», beklagte er. Auch bei Kurnaz sei am Prinzip der Unschuldsvermutung gerüttelt worden. Tatsächlich sei es aber so, dass diese Norm im Strafrecht festgeschrieben ist.Schäuble betonte dagegen im «Stern»: «Der Grundsatz [der Unschuldsvermutung] kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten.» Denn nach seiner Auffassung wäre es falsch, lieber Anschläge passieren zu lassen, «als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche».
SPD: «vollkommen indiskutabel»
Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD) bezeichnete die Schäuble-Position zur Unschuldsvermutung als «vollkommen indiskutabel». Dieses Prinzip sei «ein unveränderbares Wesensmerkmal unseres Rechtsstaats».Ein Sprecher Schäubles wies hingegen darauf hin, dass die Unschuldsvermutung nur bei der Strafverfolgung gelte, nicht jedoch bei der Abwehr von Gefahren - also in Bereichen, in denen die Polizei erst versuche, den Eintritt von Schäden zu verhindern.
Zypries sieht Missverständnis
Der Grundsatz der Unschuldsvermutung wird in Deutschland aus dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes (Artikel 20) abgeleitet. Er gilt über die Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 6, Absatz 2) auch als einfaches Gesetzesrecht. Der Grundsatz besagt lediglich, dass der Beschuldigte eines Strafverfahrens bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig zu behandeln ist. Zypries vermutete, dass Schäuble missverstanden werde. Auch sie verwies darauf, dass die Unschuldsvermutung bei der Gefahrenabwehr nicht gelte. Doch müsse auch dabei das Verhältnismäßigkeitsprinzip beachtet werden. Insofern sei es nicht so, dass man beliebig Personen festsetzen könne, nur weil ein Straftäter dabei sein könnte.
Koalition gespalten
Dennoch wurden zwischen Zypries und Schäuble tiefe Differenzen über den Kurs in der Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung deutlich. Angesichts mehrerer Vorschläge Schäubles zu Gesetzes-Verschärfungen fügte Zypries hinzu, es falle ihr schwer, hier klare Konturen zu erkennen. Insgesamt sei die Diskussionslage «etwas wirr geworden». Schäuble hatte sich zuletzt dafür ausgesprochen, künftig auch Fingerabdrücke aus Pässen bei den Meldebehörden zu speichern und eine Grundlage dafür zu schaffen, dass Sicherheitsbehörden Privatcomputer heimlich online durchsuchen dürfen.
Für das Web ediert von Dietmar Neuerer