10. Apr 2007 12:39
Nicht nur bei offensichtlich zum Tode führenden Krankheiten, sondern auch im Fall von Koma oder Demenz soll sie gelten: Die Patientenverfügung. Doch nicht alle wollen das so wie die Bundesjustizministerin.
Es sei außerdem nicht immer medizinisch vorhersehbar, wie eine Krankheit verläuft. Somit sei falsch, die Gültigkeit der Patientenverfügungen für diese Gruppe von Krankheiten auf den einsetzenden Sterbeprozess zu beschränken. Derzeit gibt es Schätzungen zufolge rund acht Millionen Patientenverfügungen in Deutschland. Zypries sagte, auch sie habe eine solche Verfügung.Auch ein Mensch, der bei vollem Bewusstsein ist, kann jederzeit entscheiden, ob er sich medizinisch behandeln lässt oder nicht. «Das gleiche muss für die Situation gelten, in der jemand bewusstlos ist, aber vorher festgelegt hat, was er will», sagte Zypries. Alles andere wäre mit dem Grundgesetz kaum zu vereinbaren. «Schließlich kann der Staat einem Menschen nicht für einen bestimmten Zeitraum das Selbstbestimmungsrecht absprechen.»