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Auch Koma-Patienten sollen sterben dürfen

10. Apr 2007 12:39
Demenzkranke in ihrem Pflegeheim
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Nicht nur bei offensichtlich zum Tode führenden Krankheiten, sondern auch im Fall von Koma oder Demenz soll sie gelten: Die Patientenverfügung. Doch nicht alle wollen das so wie die Bundesjustizministerin.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will Patientenverfügungen auch bei Koma-Patienten oder Demenzkranken anerkennen, deren Leiden nicht direkt im Tod münden muss. Neu ist das nicht, doch nun werden bereits im Koalitionsvertrag mit der Union vereinbarte Pläne konkreter. Eine Verfügung müsse auch bei langen Krankheitszuständen, etwa einem Wachkoma oder einer starken Altersdemenz gelten, präzisierte die SPD-Politikerin in der «Berliner Zeitung». Das Dokument zur Regelung der medizinischen Behandlung nur - wie von der Union gewollt - bei tödlich verlaufenden Krankheiten gelten zu lassen, halte sie für schwierig, sagte Zypries: «Das Leben verläuft tödlich.»

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Es sei außerdem nicht immer medizinisch vorhersehbar, wie eine Krankheit verläuft. Somit sei falsch, die Gültigkeit der Patientenverfügungen für diese Gruppe von Krankheiten auf den einsetzenden Sterbeprozess zu beschränken. Derzeit gibt es Schätzungen zufolge rund acht Millionen Patientenverfügungen in Deutschland. Zypries sagte, auch sie habe eine solche Verfügung.

Auch ein Mensch, der bei vollem Bewusstsein ist, kann jederzeit entscheiden, ob er sich medizinisch behandeln lässt oder nicht. «Das gleiche muss für die Situation gelten, in der jemand bewusstlos ist, aber vorher festgelegt hat, was er will», sagte Zypries. Alles andere wäre mit dem Grundgesetz kaum zu vereinbaren. «Schließlich kann der Staat einem Menschen nicht für einen bestimmten Zeitraum das Selbstbestimmungsrecht absprechen.»

Patientenverfügung
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Zypries (SPD) unterstützt damit einen Vorschlag des SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker, wonach der Wille des Patienten möglichst immer beachtet werden soll - egal, ob er dies im konkreten Fall noch selbst äußern kann oder es für den Notfall vorab festgelegt hat.

In der Union sieht man das anders. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach will die Gültigkeit von Patientenverfügungen auf tödliche und nicht mehr umkehrbare Krankheiten beschränken. (nz/AP/epd)

 
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