05. Apr 2007 15:39, ergänzt 16:54
In der Bundesregierung bahnt sich ein handfester Streit an. Grund sind Pläne von Innenminister Schäuble für neue Sicherheitsgesetze, die bei seiner Ressort-Kollegin Zypries gar nicht gut ankommen.
Schäuble will zur Durchsetzung schärferer Sicherheitsmaßnahmen notfalls das Grundgesetz ändern. Das Innenministerium bereitet derzeit einen Gesetzentwurf vor, der unter anderem ein Zugriffsrecht auf private Computer enthalten soll. Schäuble erwägt eine Absicherung über Artikel 13 des Grundgesetzes, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert. Neben diesem Vorhaben ist auch der Umgang mit Fingerabdrücken umstritten. Schäuble will sie künftig nicht nur im Reisepass speichern, sondern auch bei den Passämtern hinterlegen. «Die Menschen, die viel reisen, erwarten vom Staat, dass sie auch überall sicher sind», sagte der CDU-Politiker dem «Handelsblatt». «Das Unbehagen an der Moderne kann aber nicht ausschließlich zu Lasten der inneren Sicherheit gehen.»
Unterstützung erhielt Schäuble von Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach. Der CDU-Innenexperte wies die Kritik an den geplanten schärferen Sicherheitsgesetzen im Gespräch mit Netzeitung.de als «wirklich überzogen und sachlich nicht begründet» zurück. «Denn in Teilen besteht ja gesetzgeberischer Handlungsbedarf aufgrund der Rechtssprechung der Verfassungsgerichte und des Bundesgerichtshofs», sagte Bosbach.Schäuble wies unter anderem aus der SPD geäußerte Befürchtungen zurück, die Daten könnten unkontrolliert von Sicherheitsbehörden abgerufen werden: «Es geht zunächst um die Dokumentensicherheit und die Rückkopplung mit den Passbehörden. Aber nur damit es nicht vernetzt werden kann, können wir die Daten doch nicht gleich vernichten.»
Nach Auffassung von Justizministerin Zypries sind schon die verabschiedeten Maßnahmen geeignet, die Gefahr von Terroranschlägen zu verringern. Man solle den Menschen nicht «vorgaukeln, dass es diesen absoluten Schutz doch geben könnte, wenn man nur immer weiter die Gesetze verschärft», sagte sie. Zugleich wies die Justizministerin Schäuble in die Schranken: «Die akustische Wohnraumüberwachung zur Strafverfolgung fällt in meine Zuständigkeit und nicht in die des Bundesinnenministeriums.»
Zypries sieht keinen Grund, die bestehenden Möglichkeiten zur Wohnraumüberwachung zu erweitern, und hält die Nutzung von gespeicherten Fingerabdrücken aller Bundesbürger zur Gefahrenabwehr für «verfassungsrechtlich höchst bedenklich». Sie warnte davor, «öffentlich Debatten zu führen, die den Menschen Angst machen und die in die Irre führen».
Wie Schäuble denkt auch Bosbach an eine Grundgesetzänderung ähnlich wie bei der akustischen Wohnraumüberwachung, wo auch schon mal Artikel 13 ergänzt worden sei. Bosbach versicherte, dass dabei die Persönlichkeitsrechte gewahrt blieben. «Der Kernbereich privater Lebensgestaltung - ganz gleich, ob bei der akustischen Wohnraumüberwachung oder der Online-Durchsuchung ist und bleibt tabu.» Kritikern hielt der CDU-Politiker vor, sie hätten ein «nicht gerechtfertigtes Misstrauen» gegenüber den zuständigen Behörden, wenn sie den Eindruck erweckten, diese hätten Interesse an den Privatangelegenheiten der Bürger.
Den Vorwurf angelnder Absprache hatte Schäuble bereits am Mittwochabend auf einer Pressekonferenz zurückgewiesen. Er habe seine Pläne in der vergangenen Woche mit Zypries (SPD) und den Experten beider Fraktionen abgestimmt, sagte er. Das Gespräch sei «völlig einvernehmlich» verlaufen. In den darauf folgenden Tagen sei allerdings eine Debatte entstanden, «die sich durch einen Mangel an Substanz und durch ein hinreichendes Maß an uninformierter Aufgeregtheit» auszeichne, sagte Schäuble. (nz/AP)