08. Apr 2007 12:19
Online-Durchsuchung, abgehörte Telefone, Lauschangriff. Lesen Sie hier, was Schäuble noch alles verschärfen will.
Auch der heimische Computer ist nicht mehr sicher vor Zugriff, Schäuble will die Online-Durchsuchung. Über die immer gebräuchlichere Dauer-Datenverbindung soll künftig das BKA die Festplatte ausspähen dürfen, um drohende Gefahren zu erkennen – ohne konkreten Verdacht, rein vorbeugend. Ein vom BKA auf die Festplatte lancierte Trojaner machts möglich: Er schnüffelt sich elektronisch durch die Ordner und Verzeichnisse und sendet alles Verdächtige an die Ermittler zurück. Anfang Februar hatte der Bundesgerichtshof die Online-Durchsuchung untersagt, mangels Rechtsgrundlage. Die will Schäuble nun schaffen. Notfalls auch mit einer Grundgesetzänderung.Ob die Polizeien sich auch zum Zweck der Strafverfolgung einhacken dürfen, hängt von der Zustimmung der SPD ab. Ist sie dagegen, kann das bedeuten, dass die Ermittler auf der Suche nach Anhaltspunkten für geplante Anschläge auf Festplatten zwar Kinderpornos finden, jedoch nicht gegen den Besitzer vorgehen können.
Die Geheimdienste durchsuchen bereits online – sie sind der öffentlichen Kontrolle ja auch weitgehend entzogen. Für die Polizei und das BKA hatte das Bundesverfassungsgericht die Fahndungsmethode im Februar für unzulässig erklärt. Die Linkspartei kündigte bereits an: Sollte die Große Koalition das BKA zu heimlichen Online-Untersuchungen ermächtigen, dann heißt der nächste Treffpunkt: Karlsruhe, Bundesverfassungsgericht.Die Telefonüberwachung ist bisher bundesweit nur zur Strafverfolgung erlaubt. Dem BKA will Schäuble erlauben, Telefone auch präventiv abzuhören, also, um Gefahren abzuwehren. Ob den Geheimdiensten des Bundes, also etwa Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst, dies künftig auch erlaubt sein soll, ist noch unklar. Einige Länder, die in Deutschland ja bestimmte Belange selbst gesetzlich regeln dürfen, haben das Lauschen in der Leitung auch präventiv zur Gefahrenabwehr erlaubt. Bundesverfassungsrichter legten dafür jedoch hohe Hürden: Nur für «überragend wichtige Gemeinwohlbelange» dürfe dies geschehen.
Zudem soll auch das BKA künftig Wohnungen belauschen dürfen. Wanzen zu installieren und Mikrofone auf Privaträume zu richten, war bisher nur den Landespolizeien erlaubt. Zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr gleichermaßen. Aushebeln will Schäuble zudem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, demnach der engste Privatbereich geschätzt bleiben muss. Die Lauscher sollten abschalten, wenn es gar zu privat wurde. Doch wann wieder einschalten, wenn man doch nichts hört? Weil das so unpraktikabel ist, lauschte die Polizei 2005 nur sechs Mal. Schäuble will nun erst alles aufnehmen lassen, dann soll ein Richter entscheiden, was verwendet werden darf und was nicht. Doch Karlsruhe untersagte schon das Aufnehmen. Schäuble will deshalb sogar das Grundgesetz ändern. Gemeinsam mit der SPD strebt der Innenminister eine Renaissance der 1999 ausgelaufenen Kronzeugenregelung an – das ist so neu nicht, sondern bereits im Koalitionsvertrag verankert. Mittäter oder bereits Vorbestrafte sollen der Anklagebehörde bei der Wahrheitsfindung helfen – als Gegenleistung für Straferlass oder -milderung.
Verschärfen will die Regierung zudem das Strafgesetzbuch: Weil Terroristen zunehmend autark agieren, hat der Paragraf 129 a Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung an Kraft verloren. Der Paragraf bestrafte bereits die Mitgliedschaft oder die Unterstützung – ohne konkrete Straftat. Künftig sollen auch Einzelne bestraft werden können. Schon so gut wie verwirklicht ist die Vorratsdatenspeicherung, die eine Europäische Richtlinie umsetzt. In EU-Ländern werden demnach die Kommunikationsunternehmen alle Verbindungsdaten zwischen sechs und 24 Monate lang speichern. Dabei sollen sie auch die Nutzung des Internets erfassen, also etwa, wer wann wie lange gesurft hat oder wem Mails gesandt. Die Inhalte sollen jedoch ungespeichert bleiben.