netzeitung.deSchäuble plant schnellen Zugriff auf «alles»

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Pilotprojekt: Gesichtserkennung per Kamera (in Mainz) (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Pilotprojekt: Gesichtserkennung per Kamera (in Mainz)
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Anti-Terror-Datei, Lauschangriff, Online-Durchsuchung: Verbrecher und Terroristen sollen es künftig schwerer haben. Die Pläne für schärfere Gesetze werden konkret.

Pläne für die Verschärfung von Sicherheitsgesetzen werden konkreter. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und die Unionsfraktion wollen unter anderem dem Bundeskriminalamt die Rasterfahndung und die heimliche Online-Durchsuchung von Privatcomputern erlaubten. Wie der «Spiegel» berichtet, präsentierten Unionspolitiker ihre Pläne diese Woche in einer Koalitionsrunde. Die Nutzung der Mautdaten bei der Aufklärung besonders schwerer Verbrechen wie Mord, Totschlag oder terroristischer Anschläge gilt demnach als weitgehend unstrittig.

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz rechnet allerdings nicht mit einer raschen Einigung. Er glaube nicht, dass es schnelle gesetzliche Regelungen geben werde, sagte Wiefelspütz der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. «Rechtsstaatliche Sorgfalt hat Vorrang vor jeder besonderer Eile.» Schließlich gehe es um komplexe verfassungsrechtliche Fragestellungen und eine Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit. «Da kann man nichts übers Knie brechen.»

Bisher dürfen Mautdaten nur zur Erhebung der Lkw-Autobahngebühr verwendet werden. Eine andere Nutzung ist laut Gesetz «unzulässig». Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach hatte den bereits länger existenten Plan schon vergangenes Jahr verteidigt. Es gehe bei der weiteren Verwendung der Mautdaten «nicht um die Ergreifung von Hühnerdieben». Die Innenexperten der SPD seien mit Abstrichen grundsätzlich zu den Änderungen bereit, so der «Spiegel» am Samstag. Bislang sperre sich die SPD allerdings gegen den Dateneinsatz zur Verbrechensvorbeugung. Doch selbst Bundesdatenschützer Peter Schaar hatte sich einer Nutzung für die Strafverfolgung nicht grundsätzlich widersetzt. Er könne sich dies in eng definierten Einzelfällen vorstellen, beschränkt auf schwere Straftaten. Auf jeden Fall müsse es einen Richtervorbehalt geben.

Online nur zur Gefahrenabwehr
Unter dem Eindruck einer neuen Terrordrohung gegen Deutschland hatten Koalitionspolitiker bereits Mitte März angekündigt, sämtliche sicherheitsrelevanten Gesetze auf ihre Tauglichkeit überprüfen zu wollen. Dazu gehören etwa die Telefonüberwachung, die Speicherung von Online-Verbindungsdaten, das Überwachen von Wohnräumen oder die Online-Durchsuchung. Islamisten hatten Deutschland vor rund drei Wochen erstmals konkret mit Anschlägen gedroht, sollte die Bundeswehr nicht aus Afghanistan abziehen.

Dagegen solle umgekehrt die Online-Durchsuchung, mit der Fahnder über die Onlineverbindung heimlich Computer ausforschen können, voraussichtlich nur zur Gefahrenabwehr, nicht aber für die Aufdeckung von Straftaten erlaubt werden, berichtet das Magazin. Das kann bedeuten, das die Ermittler auf der Suche nach Anhaltspunkten für geplante Anschläge auf Festplatten zwar Kinderpornos finden, nicht jedoch dagegen vorgehen können. Die Geheimdienste durchsuchen bereits online. Für die Polizei und das BKA hatte das Bundesverfassungsgericht die Fahndungsmethode im Februar für unzulässig erklärt.

Lauschangriff in Arbeit
Seitdem arbeitet das Innenministerium an einer Gesetzesvorlage. Die stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion «Die Linke», Petra Pau, kritisierte, Präventivüberwachung sei «der Schritt vom Rechtsstaat zum Überwachungsstaat». Jeder könne ins präventive Visier geraten. «Das Volk gilt nicht mehr als souverän, sondern als kriminell. Das ist die Philosophie, und die lässt das Grundgesetz Kopf stehen.» Damit werde «der Rechtsstaat weiter ausgehöhlt», meint auch Grünen-Chefin Claudia Roth und kündigte den Widerstand ihrer Partei an.

Zudem ist sei eine Gesetzesänderung zum Großen Lauschangriff in Arbeit, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts folge, wonach in einer verwanzten Wohnung keine Privatgespräche abgehört werden dürfen. Dabei plädiere die Union für das so genannte Richterband: Auf das darf zunächst alles aufgezeichnet werden, im Anschluss müsse dann ein Richter entscheiden, was davon privat sei und gelöscht werden muss. Dagegen fordere die SPD weitere Sicherungen, etwa eine Prognose, ob es voraussichtlich zu einem Privatgespräch kommen werde, das gar nicht erst mitgeschnitten werden dürfte.

Anti-Terror-Datei gestartet
Unterschiedliche Ansichten gibt es auch beim Passgesetz: Die Union will demnach künftig die Fingerabdrücke nicht nur im Chip des Reisepasses speichern, die Daten sollen zusätzlich bei den Meldeämtern hinterlegt werden. Die SPD sehe darin einen verfassungswidrigen Einstieg in eine zentrale Bundesdatei.

Erst am Freitag hatte Schäuble die zentrale Anti-Terror-Datei der Polizeien und Geheimdienste offiziell gestartet. Dabei rechtfertigte er erneut die Sicherheitspläne: Die Bundesrepublik sei keine «Insel der Seligen». Die vereitelten Kofferbombenanschläge vom Juli 2006 hätten gezeigt, «dass Deutschland auch Ziel von islamistischen Terroranschlägen ist». Auch der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Ernst Uhrlau, warnte vor möglichen islamistischen Anschlägen auch in Deutschland. Al-Qaeda-Anhänger könnten «überall und jederzeit zuschlagen auch in und gegen Deutschland», sagte Uhrlau dem «Spiegel». (nz/dpa/AP)