Was die Anti-Terror-Datei bringen soll
30.03.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Neben so genannten «Grunddaten», die zur Identifizierung einer Person erforderlich sind, werden auch «erweiterte Grunddaten» erfasst, die eine zuverlässige Gefährdungseinschätzung durch die Sicherheitsbehörden ermöglichen sollen. Hierzu gehören insbesondere:
Waffenbesitz
Telekommunikations- und Internetdaten - Bankverbindungen und Schließfächer - Schul- und Berufsausbildung - Arbeitsstelle (z.B. Tätigkeit in Verkehrsunternehmen) - Familienstand
Religionszugehörigkeit - Reisebewegungen und bekannte Aufenthalte an Orten mit terroristischem Hintergrund (etwa Ausbildungslagern) - Kontaktpersonen zu mutmaßlichen Terroristen oder Extremisten
Den zugriffsberechtigten Behörden werden die Grunddaten offen angezeigt. Die erweiterten Daten sowie die Einschätzungen und Bewertungen sind dagegen lediglich verdeckt im System hinterlegt. Dabei wird aber angezeigt, welche Behörde über entsprechende Erkenntnisse verfügt. Dort kann dann die Freigabe der weiteren Daten angefordert werden. In gesetzlich festgelegten Eilfällen können die beteiligten Behörden auch direkt auf sämtliche Daten zugreifen.
Standort der Anti-Terror-Datei ist das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden. Zugriff haben das BKA, der Bundesnachrichtendienst, die Bundespolizei, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, das Zollkriminalamt sowie die 16 Landeskriminalämter und die 16 Landesämter für Verfassungsschutz. Innerhalb dieser Behörden erhalten nur besonders ermächtigte Personen Zugriff. (dpa)

