Dieser Vorschlag wird auch von vielen FDP-Abgeordneten unterstützt. Dagegen steht ein Entwurf von Unionsvizefraktionschef Wolfgang Bosbach. Dieser will die Gültigkeit von Patientenverfügungen auf tödliche und nicht mehr umkehrbare Krankheiten beschränken. Bosbach argumentierte, der Schutz des Lebens habe im Zweifel Vorrang. Seinen Vorschlag tragen auch etliche Abgeordnete von SPD, FDP und Grünen mit.Derzeit gibt es Schätzungen zufolge rund acht Millionen Patientenverfügungen in Deutschland. Die Grünen-Abgeordnete Irmingard Schewe-Gerigk sprach die Ängste an, die häufig dahinter stecken. Die meisten Menschen wünschten sich Umfragen zufolge einen Tod ohne Schmerzen im Kreise ihrer Lieben. Tatsächlich befürchteten aber viele, dass sie in Pflegeheimen nicht in Würde leben können und in Krankenhäusern nicht in Würde sterben.
Bosbach erkannte an, dass die moderne Medizin zum Teil Angst mache. Ihm gehe es um einen Ausgleich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und dem Schutz des Lebens auch gegen den Patientenwillen. Er sprach den Fall an, dass sich der in der Patientenverfügung festgelegte Wille geändert habe. Dies geschehe nach Erfahrung von Medizinern oft: Patienten, die eine Verfügung verfasst haben, entschieden in der aktuellen Situation dann doch anders, wenn sie dies noch sagen können. «Die Beendigung eines Lebens darf man nie auf Irrtum stützen», sagte Bosbach.