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Patientenverfügung soll klar geregelt werden

29. Mrz 2007 14:59
Eine Patientenverfügung
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Die Patientenverfügung zur ärztlichen Behandlung im Notfall wird in Deutschland wahrscheinlich erstmals gesetzlich geregelt. Alle Bundestagsfraktionen sprachen sich für ein solches Gesetz aus.

Die Patientenverfügung für den medizinischen Notfall wird wahrscheinlich erstmals gesetzlich geregelt. Allerdings ist im Bundestag umstritten, in welchen Fällen Patienten künftig wirklich verbindlich festlegen dürfen, ob und wie sie behandelt werden wollen. Dies wurde bei einer dreieinhalbstündigen Grundsatzdebatte am Donnerstag klar. Ein Gesetz wird deshalb wahrscheinlich erst nächstes Jahr fertig. Die Abgeordneten sollen ohne Fraktionszwang entscheiden.

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Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) unterstützte einen Vorschlag des SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker, wonach der Wille des Patienten möglichst immer beachtet werden soll - egal, ob er dies im konkreten Fall noch selbst äußern kann oder dies für den Notfall vorab festgelegt hat.

Nisher acht Millionen Patientenverfügungen

Dieser Vorschlag wird auch von vielen FDP-Abgeordneten unterstützt. Dagegen steht ein Entwurf von Unionsvizefraktionschef Wolfgang Bosbach. Dieser will die Gültigkeit von Patientenverfügungen auf tödliche und nicht mehr umkehrbare Krankheiten beschränken. Bosbach argumentierte, der Schutz des Lebens habe im Zweifel Vorrang. Seinen Vorschlag tragen auch etliche Abgeordnete von SPD, FDP und Grünen mit.

Derzeit gibt es Schätzungen zufolge rund acht Millionen Patientenverfügungen in Deutschland. Die Grünen-Abgeordnete Irmingard Schewe-Gerigk sprach die Ängste an, die häufig dahinter stecken. Die meisten Menschen wünschten sich Umfragen zufolge einen Tod ohne Schmerzen im Kreise ihrer Lieben. Tatsächlich befürchteten aber viele, dass sie in Pflegeheimen nicht in Würde leben können und in Krankenhäusern nicht in Würde sterben.

Bosbach erkannte an, dass die moderne Medizin zum Teil Angst mache. Ihm gehe es um einen Ausgleich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und dem Schutz des Lebens auch gegen den Patientenwillen. Er sprach den Fall an, dass sich der in der Patientenverfügung festgelegte Wille geändert habe. Dies geschehe nach Erfahrung von Medizinern oft: Patienten, die eine Verfügung verfasst haben, entschieden in der aktuellen Situation dann doch anders, wenn sie dies noch sagen können. «Die Beendigung eines Lebens darf man nie auf Irrtum stützen», sagte Bosbach.

Vielfalt der Positionen

Zypries meinte hingegen, Zweifel an einem klar geäußerten Patientenwillen gäben nicht Dritten das Recht, anders über sein Leben zu entscheiden. Ihr Fraktionskollege Stünker warb ebenfalls für ein «uneingeschränktes Selbstbestimmungsrecht des Patienten». Das Grundgesetz «gewährt ein Recht zu Leben, es begründet aber nicht die Pflicht zu leben», sagte Stünker. Für beide Positionen gab es Unterstützung aus allen Fraktionen.

Einige Abgeordnete, wie der CSU-Politiker Wolfgang Zöller und die Linkspolitikerin Monika Knoche, plädierten dafür, möglichst wenig zu regeln und nur Einzelvorschriften für bestimmte Fälle festzuschreiben. Einige Abgeordnete wie der Grünen-Politiker Reinhard Loske und der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe stellten in Frage, ob es überhaupt ein Gesetz geben soll.

Weitgehend mehrheitsfähig scheint, dass zumindest per Gesetz geklärt werden soll, wie eine gültige Patientenverfügung auszusehen hat. Die SPD-Abgeordnete Carola Reimann plädierte für strenge Vorgaben: Die Verfügung soll schriftlich abgefasst und regelmäßig erneuert werden, wobei jeweils eine ärztliche Beratung Pflicht sein soll. Bosbach und seine Mitstreiter plädieren hingegen für niedrige Hürden. (AP)

 
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