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Uno und Grüne für Entschädigung an Kurnaz

29. Mrz 2007 13:05
Murat Kurnaz
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Viele Jahre war Kurnaz amerikanischer Willkür ausgeliefert. Deutsche Sicherheitsbehörden verhinderten eine Rückkehr des Türken nach Bremen. Nun geht es um die Frage, ob er deshalb Anspruch auf Schmerzensgeld hat.

Im Fall des langjährigen Guantánamo-Häftlings Murat Kurnaz könnte auf Deutschland eine Entschädigungsforderung in Millionenhöhe zukommen. Das legen Äußerungen des UN-Sonderberichterstatters zum Thema Folter, Manfred Nowak, nahe. Nowak verglich im Bayerischen Rundfunk den Fall Kurnaz mit einem ähnlichen Fall aus Kanada: Dem unschuldig nach Syrien verschleppten und dort unter Folter gefangen gehaltenen syrisch- stämmigen Kanadier Maher Arar habe Kanada 10,5 Millionen kanadische Dollar (6,9 Millionen Euro) als Schmerzensgeld gezahlt.

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Deshalb glaube er, «dass es im Fall Kurnaz sicherlich angebracht wäre - was immer jetzt die genauen Details noch herausbringen - wenn die Bundesrepublik Deutschland auch gemäß Artikel 14 der Uno-Konvention gegen die Folter Herrn Kurnaz eine angemessene Entschädigung geben würde», sagte Nowak.

Der kanadische Staatsbürger Arar musste aufgrund falscher Angaben kanadischer Ermittler Ähnliches erleiden wie der Bremer Türke Kurnaz. Arar war 2002 von amerikanischen Ermittlern festgenommen worden, als er auf der Reise von Tunesien zurück nach Ottawa in New York umsteigen musste. Er war elf Tage in amerikanischem Gewahrsam gehalten und verhört worden. Anschließend war er nach Syrien gebracht worden, wo er sich fast ein Jahr lang in Isolationshaft befand. Unter Folter legte er schließlich ein falsches Geständnis ab, Verbindungen zu Al Qaeda zu haben.

Entschädigungs-Anspruch gegeben

Als Arar dann freigelassen wurde, hieß es von syrischer Seite, man habe keine Hinweise, dass er in terroristische Aktivitäten verwickelt sei. Nach seiner Rückkehr hatte der Softwareingenieur die kanadische Regierung verklagt. Daraufhin wurde ihm eine Entschädigung und eine Entschuldigung zugesichert.

Ob Deutschland eine Entschädigung an Kurnaz zahlen wird, ist wegen noch wegen laufender Untersuchungen unklar. Für den Grünen-Fraktionsgeschäfstführer Volker Beck steht allerdings unabhängig davon fest: «Wer zu Unrecht, das heißt ohne anschließende Verurteilung in Haft genommen wurde, hat Anspruch auf eine angemessene Haftentschädigung.»

Mitverantwortung Deutschlands

Wer Kurnaz aber letztlich für die erlittene Freiheitsbeschränkung entschädigen müsse, werde erst feststehen, wenn die Verantwortlichkeiten «präzise» geklärt seien, fügte der Menschenrechtsexperte der Grünen mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen des BND-Untersuchungsausschusses hinzu. Dennoch betonte Beck: «Sollte dabei herauskommen, dass Deutschland eine Mitverantwortung trifft, halte ich eine zumindest anteilige Entschädigung durch die Bundesrepublik für selbstverständlich.»

Der UN- Sonderberichterstatter Nowak sprach von einer Mitverantwortung Deutschlands dafür, dass Kurnaz nicht früher aus dem US-Gefangenenlager freikam. «Im Fall Kurnaz gibt es natürlich auch eine gewisse Mitverantwortung der Bundesrepublik Deutschland und letztlich auch der Türkei, deren Staatsangehöriger er ja schließlich ist.» Primär seien zwar die USA für das ungerechtfertigte Festhalten von Kurnaz in Guantánamo verantwortlich, stellte Nowak klar. Aber: «Nach den mir bisher vorliegenden Informationen gab es zu einem gewissen Zeitpunkt eine Möglichkeit, ihn frei zu bekommen. Und diese Möglichkeit wurde - wenn diese Informationen stimmen, und das wird ja derzeit noch untersucht - nicht entsprechend genützt.»

Mindestens Entschuldigung fällig

Eine «klare Mitverantwortung» der früheren rot-grünen Bundesregierung für die lange Internierungsdauer von Kurnaz sieht auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI). «Die damalige Regierung hat sich nicht dafür eingesetzt, dass der erwiesenermaßen unschuldige Kurnaz früher aus der fast fünfjährigen, menschenrechtswidrigen Haft entlassen wurde», sagte die Generalsekretärin von AI-Deutschland, Barbara Lochbihler, der Nachrichtenagentur dpa. «Das hat die Arbeit des Untersuchungsausschuss bisher gezeigt.»

Der damalige Kanzleramtschef und heutige Außenminister Frank- Walter Steinmeier (SPD) müsse sich zumindest bei Kurnaz entschuldigen und sich für eine Entschädigung in den USA oder eine symbolische Entschädigung durch die Bundesrepublik einsetzen. (nz/dpa)

 
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