Netzeitung Logo
 
DruckenVersenden
 

Kinder haben beim Unterhalt Vorrang

22. Mrz 2007 18:22
Kinder in der Krippe
Bild vergrößern
Die Koalition hat sich auf ein neues Unterhaltsrecht geeinigt. «Wir haben uns durchgesetzt», meint die Union, denn sie habe den besonderen Schutz der Ehe gesichert.

Nach fast einjähriger Hängepartie haben sich Union und SPD auf ein neues Unterhaltsrecht geeinigt. Das sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Donnerstag nach einem Spitzengespräch mit den Bundestagsfraktionen von Union und SPD in Berlin. Einig seien sich beide Seiten, dass Kinder in punkto Unterhalt Vorrang haben vor allen anderen, wenn nicht genügend Geld für alle Berechtigten vorhanden ist.

Mehr in der Netzeitung:
Im zweiten Rang sollen nun alle kinderbetreuenden Ehefrauen oder -männer sowie langjährige Ehepartner versorgt werden, wie Zypries erklärte. Erst im dritten Rang folgen unverheiratete Partner. Dieser Kompromiss weicht von den ursprünglichen Plänen der SPD-Politikerin ab, nach denen diejenigen, die Kinder betreuen, bevorzugt werden sollten - unabhängig davon, ob es sich um geschiedene Eheleute oder neue Lebenspartner handelt.

CDU/CSU-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen zeigte sich dementsprechend zufrieden. «Wir haben uns durchgesetzt. Ich sage das aber ohne jede Note von Triumph», bilanzierte er. In der Diskussion mit der SPD hätten am Ende die besseren Argumente gewonnen, insbesondere sei der besondere Schutz der Ehe gesichert worden.

Röttgen lobte, dass künftig beim Unterhalt die Regel gelte: «Zuerst die Kinder, dann die Erwachsenen.» Auf Wunsch der Union soll künftig die Pflicht, möglichst bald nach der Trennung wieder arbeiten zu gehen und ohne Unterhalt auszukommen, künftig gleichermaßen für ehemals Verheiratete und nicht Verheiratete gelten. Voraussetzung ist aber, dass die Erwerbstätigkeit mit der Kinderbetreuung zu vereinbaren ist. Strikte Fristen soll es laut Röttgen dabei nicht geben.

Röttgen sieht deutliche Fortschritte

Zypries sagte, das geänderte Gesetz werde kommende Woche im Bundestag in zweiter und dritter Lesung behandelt und solle wie geplant am 1. Juli in Kraft treten. Als unglücklich bezeichnete sie das Verfahren, dass die Unionsfraktion noch Nachbesserungen verlangt habe, obwohl der Entwurf im Bundeskabinett auch von
Ministern der Union beschlossen wurde.

Dazu sagte Röttgen, es sei «ein alltäglicher Vorgang», dass Gesetze im parlamentarischen Verfahren verändert würden. «Der Bundestag beschließt die Gesetze, nicht die Regierung.» Das neue Unterhaltsrecht stelle gegenüber der bisherigen Regelung einen deutlichen Fortschritt dar.

Zypries hatte bereits im September 2005 kurz vor der Neuwahl dem damaligen rot-grünen Kabinett einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt. Ein zweiter Anlauf folgte ein halbes Jahr später: Anfang April 2006 beschloss das schwarz-rote Kabinett die Reform, die ursprünglich zum 1. April 2007 in Kraft treten sollte. Der Entwurf wurde voriges Jahr im Mai vom Bundesrat und im Juni in erster Lesung vom Bundestag beraten. Ziel der Reform ist es, Kinder im Falle einer Scheidung besser zu stellen, «Zweitfamilien» bessere Chancen zu verschaffen und die Eigenverantwortung nach einer Ehe zu steigern. (AP)

 
Drucken
VersendenSocial Bookmark Mister Wong Yigg Google del.icio.us Oneview Webnews
 
Zu weiteren Bildergalerien
Zu weiteren Bildergalerien
Zum Wissenstest

Alle Wissenstests

Zum Wissenstest

Alle Wissenstests

Zum Wissenstest
Sie müssen JavaScript aktiviert und Flash 8 installiert haben, um diese Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
 
Zum Wissenstest

Alle Wissenstests

Live Top 5
netzeitung.de auf Ihrer iGoogle-Seite
Aus anderen Ressorts
Zur Autogazette

Geschäftsführer: Josef Depenbrock & Robert Rischke | Chefredakteurin: Domenika Ahlrichs | Impressum | Datenschutz
NZ Netzeitung GmbH · Karl-Liebknecht-Str. 29 · 10178 Berlin · Tel.: 030 23 27 6840 · Fax: 030 23 27 6874
Alle Rechte © 2008 NZ Netzeitung GmbH
 
Vermarktung: DZH Online Media Sales Group GmbH
 
IT & Security by Procado
 
[ai:ti]-Quotes&Charts: IT Future AG
Quellen der Börsendaten: IT Future AG, Standard&Poor's Comstock Inc. und weitere.