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BKA: Lauschangriff nur für Hellseher möglich

16. Mrz 2007 17:00
BKA-Experte bei der Arbeit
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Wohnungen werden von Fahndern kaum noch abgehört, weil der Lauschangriff rechtlich stark erschwert ist. Das BKA schlägt nun vor, auch rein Privates aufzuzeichnen und anschließend auszuwerten.

Wegen gravierender Probleme in der Praxis hat der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, eine Neuregelung des Großen Lauschangriffs vorgeschlagen. Ziercke sagte am Freitag in Wiesbaden, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2004 sei die akustische Wohnraumüberwachung in Deutschland fast zum Erliegen gekommen. So habe das BKA seit dem Urteil keine einzige Überwachungsmaßnahme dieser Art mehr begonnen. In den Ländern belaufe sich die Zahl der Wohnraumüberwachungen auf insgesamt fünf bis sechs pro Jahr.

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Ziercke sagte, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts seien in der Praxis kaum umsetzbar. So müsse die Polizei die akustische Überwachung abbrechen, sobald das Gespräch in der belauschten Wohnung einen privaten Charakter annehme. Die Überwachung dürfe erst dann wieder aufgenommen werden, wenn das Gespräch sich nicht mehr um private Themen drehe: «Das verlangt hellseherische Fähigkeiten.» Der BKA-Präsident schlug vor, die Aufzeichnungen nach einer Wohnraumüberwachung künftig einem Richter vorzulegen, der dann darüber entscheide, welche Teile der Aufzeichnungen die Polizei verwenden dürfe.

Das Bundesverfassungsgericht hatte verfügt, dass Lauschaktionen sofort abzubrechen sind, wenn in der Wohnung Gespräche mit engen Angehörigen geführt werden und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass diese Tatbeteiligte sind. Die Verfassungsrichter begründeten die Auflagen damit, dass der Schutz der Privatwohnung in engem Bezug zur Menschenwürde steht. (AP)

 
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