Gleichwohl äußerte auch Ströbele rechtliche Bedenken gegen den Tornado-Einsatz. «Der ursprüngliche Charakter des Isaf-Mandats wird in seinem Wesen so verändert, dass dieser Einsatz durch die UN-Resolution und dem Bundestagsbeschluss zu Isaf nicht mehr gedeckt ist», sagte er. Leider habe es allerdings das Bundes- Verfassungsgericht aus formalen Gründen abgelehnt, sich mit den Rechtsfragen zu beschäftigen. «Das könnte sich ändern, wenn sich eine Fraktion zu einer Organklage entschließt», sagte Ströbele und fügte hinzu: «Ich wäre für eine solche Klärung der Rechtslage.»Die Linksfraktion im Bundestag kündigte unterdessen an, eine Verfassungsklage und einen Eilantrag gegen den Tornado-Einsatz in Afghanistan einreichen zu wollen. «Wir stellen den Eilantrag und klagen», sagte der außenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Norman Paech, der «Financial Times Deutschland» . Der «Berliner Zeitung» sagte er, die Klage werde voraussichtlich Anfang der kommenden Woche eingereicht.
In der Begründung will die Fraktion nach Informationen der Zeitungen ähnlich argumentieren wie die beiden Unions-Abgeordneten Peter Gauweiler (CSU) und Willy Wimmer (CDU), die vom höchsten deutschen Gericht abgewiesen wurden. Falls das Verfassungsgericht dem Eilantrag nachkommt, müsste mit der für April geplanten Entsendung der Flugzeuge solange gewartet werden, bis in der Hauptsache entschieden wird.