Netzeitung Logo
 
DruckenVersenden
 

Ströbele warnt vor Spaltung der Grünen

14. Mrz 2007 10:05
Fraktion gegen Partei: Spaltet der deutsche Tornado-Einsatz die Grünen?
Bild vergrößern
Die Grünen-Fraktion hat mit ihrem Ja zu Tornado-Einsätzen der Bundeswehr in Afghanistan gegen einen Parteitagsbeschluss verstoßen. Fraktionsvize Ströbele sieht darin ein großes Problem.

Der Vize-Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag, Christian Ströbele, sieht angesichts der unterschiedlichen Haltungen in seiner Partei zu den Tornado-Einsätzen der Bundeswehr in Afghanistan dringenden Klärungsbedarf. «Es ist schon ein großes Problem, dass sich Teile der Fraktion nicht an einen kaum drei Monate alten Bundesparteitags-Beschluss halten», sagte Ströbele im Gespräch mit Netzeitung.de. «Darüber müssen wir diskutieren.»

Mehr in der Netzeitung:
Ströbele nahm dabei Bezug auf den Grünen-Bundesparteitag Anfang Dezember 2006. Damals habe sich «eine riesige Mehrheit der Basis» gegen eine Ausweitung des Bundeswehr-Einsatzes nach Süd-Afghanistan ausgesprochen, sagte der Grünen-Politiker. In dem Beschluss, der damals gefasst wurde, heißt es unter anderem: «Eine Erweiterung des Bundeswehrmandates auf den afghanischen Süden lehnen wir ab, weil die Bundeswehr bereits das drittgrößte Kontingent stellt und eine große Verantwortung im Norden übernommen hat.»

Mehr im Internet:
Angesichts dessen hält es Ströbele für nötig, beim nächsten Parteitag über die Bedeutung von Parteitagsbeschlüssen zu debattieren. «Es stehen dann ja auch Bundestags-Abstimmungen über die Verlängerung der einzelnen Afghanistan-Mandate an.»

Der nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Rüdiger Sagel hatte sich dafür ausgesprochen, zu diesem Zweck den für November in Nürnberg geplanten Bundesparteitag vorzuziehen. Sagel war es auch, der den beiden Grünen-Fraktionschefs Renate Künast und Fritz Kuhn sowie dem Bundesvorsitzenden Reinhard Bütikofer den Rücktritt nahe legte, weil sie sich für den Tornado-Einsatz stark gemacht hatten. Bütikofer ist nicht Mitglied des Bundestags, er hat den Tornado-Einsatz jedoch im Vorstand gebilligt.

Rücktrittsforderungen keine Lösung

In einem Brief an die «Süddeutsche Zeitung» wirft Sagel den Vorsitzenden vor, «explizit gegen einen kaum drei Monate alten Bundesparteitags-Beschluss zu verstoßen». Deshalb müsse jetzt «eine Debatte über persönliche Konsequenzen stattfinden bis hin zu Rücktritten».

Christian Ströbele
Bild vergrößern
Ströbele distanzierte sich von der Rücktrittsforderung, auch wenn er sich gleichfalls gegen den Tornado-Einsatz aussprach. «Von Rücktrittsforderungen halte ich nichts», sagte er. «Denn: Die Fraktion und die Abgeordneten sind nicht das Vollzugsorgan von Parteitagsbeschlüssen.» Bestimmte Entscheidungen seien nun mal Gewissensentscheidungen - und die Tornado-Abstimmung sei eine solche gewesen.

Linspartei will klagen

Gleichwohl äußerte auch Ströbele rechtliche Bedenken gegen den Tornado-Einsatz. «Der ursprüngliche Charakter des Isaf-Mandats wird in seinem Wesen so verändert, dass dieser Einsatz durch die UN-Resolution und dem Bundestagsbeschluss zu Isaf nicht mehr gedeckt ist», sagte er. Leider habe es allerdings das Bundes- Verfassungsgericht aus formalen Gründen abgelehnt, sich mit den Rechtsfragen zu beschäftigen. «Das könnte sich ändern, wenn sich eine Fraktion zu einer Organklage entschließt», sagte Ströbele und fügte hinzu: «Ich wäre für eine solche Klärung der Rechtslage.»

Die Linksfraktion im Bundestag kündigte unterdessen an, eine Verfassungsklage und einen Eilantrag gegen den Tornado-Einsatz in Afghanistan einreichen zu wollen. «Wir stellen den Eilantrag und klagen», sagte der außenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Norman Paech, der «Financial Times Deutschland» . Der «Berliner Zeitung» sagte er, die Klage werde voraussichtlich Anfang der kommenden Woche eingereicht.

In der Begründung will die Fraktion nach Informationen der Zeitungen ähnlich argumentieren wie die beiden Unions-Abgeordneten Peter Gauweiler (CSU) und Willy Wimmer (CDU), die vom höchsten deutschen Gericht abgewiesen wurden. Falls das Verfassungsgericht dem Eilantrag nachkommt, müsste mit der für April geplanten Entsendung der Flugzeuge solange gewartet werden, bis in der Hauptsache entschieden wird.

 
Drucken
VersendenSocial Bookmark Mister Wong Yigg Google del.icio.us Oneview Webnews
 
Zu weiteren Bildergalerien
Zu weiteren Bildergalerien
Zum Wissenstest

Alle Wissenstests

Zum Wissenstest

Alle Wissenstests

Zum Wissenstest
Sie müssen JavaScript aktiviert und Flash 8 installiert haben, um diese Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
 
Zum Wissenstest

Alle Wissenstests

Live Top 5
netzeitung.de auf Ihrer iGoogle-Seite
Aus anderen Ressorts
Zur Autogazette

Geschäftsführer: Josef Depenbrock & Robert Rischke | Chefredakteurin: Domenika Ahlrichs | Impressum | Datenschutz
NZ Netzeitung GmbH · Karl-Liebknecht-Str. 29 · 10178 Berlin · Tel.: 030 23 27 6840 · Fax: 030 23 27 6874
Alle Rechte © 2008 NZ Netzeitung GmbH
 
Vermarktung: DZH Online Media Sales Group GmbH
 
IT & Security by Procado
 
[ai:ti]-Quotes&Charts: IT Future AG
Quellen der Börsendaten: IT Future AG, Standard&Poor's Comstock Inc. und weitere.