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Sachsen plant öffentliche Datei für Triebtäter

07. Mrz 2007 16:13
Demnächst online? Mario M. - Peiniger der Schülerin Stephanie
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Für Sachsens Innenminister Buttolo ist Sicherheit wichtiger als die Privatsphäre von Sextätern. Für seinen Plan eines öffentlichen Online-Registers bekommt er Lob - von der NPD.

Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo erhält für seine Forderung einer öffentlich einsehbaren Kartei von Sexualstraftätern Beifall von unverhoffter Seite. «Bravo, Herr Buttolo», bekundete die Landtags-NPD in einer Mitteilung. Sein Plan gehe «in die richtige Richtung», betonte Fraktionschef Holger Apfel und verwies darauf, dass die NPD-Fraktion bereits vor einem halben Jahr selbst ein solches Register verlangt hatte. Der Anlass: Damals hatte der Kinderschänder Mario M. die Schülerin Stephanie über Wochen gefangen gehalten und missbraucht.

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Die Idee eines solchen Registers ist nicht neu. In den USA darf jedermann in öffentlich zugänglichen Dateien einsehen, wen Gerichte wegen Sexualdelikten bestraften. Der brandenburgische CDU-Vize Sven Petke verlangte bereits eine solche Regelung auch für Deutschland, der Datenschutz müsse dafür «deutlich reduziert» werden. Der jüngste Fall des Uwe K., der unter Verdacht steht, in Leipzig den achtjährigen Mitja missbraucht und getötet zu haben, veranlasste Buttolo, seine Pläne nun offensiv zu verteidigen.

Schieflage beseitigen

Doch ganz so rigoros wie Petke will er keinesfalls vorgehen. Im MDR-Hörfunk erläuterte der Minister die Details:. Im Gegensatz zum US-Vorbild solle nur der «berechtigt Interessierte» die Möglichkeit erhalten, sich auf einer Dienststelle zu informieren, ob etwa in der Nachbarschaft Pädophile wohnen. Der Anfragende müsse nachweisen, dass er in der Gegend lebe und Kinder habe.

Buttolo bezieht mit seinem Plan Position in einem verminten Konfliktfeld: Der Schutz der Gesellschaft rangiert für ihn vor der Privatsphäre von Triebtätern, eine Abwägung, die auch Gerichte jedes Mal zu treffen haben, wenn sie Verurteilte in Sicherungsverwahrung schicken. Buttolo betonte, es dürfe nicht einseitig die Resozialisierung des Täters im Mittelpunkt stehen. «Diese Schieflage, die wir gegenwärtig haben, möchte ich gern mit beseitigen.» Grenzen setzt ihm tatsächlich nur das Grundgesetz, denn die Länder können bei der Strafverfolgung und autark handeln.

Täter-Datei für Ermittler

Buttolo stieß auf vehemente Ablehnung bei Länderkollegen wie Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) und der Gewerkschaft der Polizei. Beide haben verfassungsrechtliche Bedenken. Der Unions-Fraktionsvize im Bundestag, Wolfgang Bosbach, nannte den Vorschlag seines Parteikollegen untauglich. «Wir haben den Pranger aus guten Gründen abgeschafft», sagte er der CDU-Innenexperte dem Sender N24.

Was jedoch die Buttolos Kritiker wie Bosbach und Schünemann befürworten, ist eine Sexualtäter-Datei, auf die nur Ermittler Zugriff haben. Der Bund der Kriminalbeamten verlangte, eine polizeiliche Gefährder-Datei für Sexualstraftäter, wie sei bereits in Bayern existiere.

Statt einem Internet-Pranger will die Gewerkschaft der Polizei will eine verstärkte Anwendung der Sicherungsverwahrung. Von rund 4500 jährlich verurteilten Sexualstraftätern kommen derzeit rund 65 in Sicherungsverwahrung, also bleiben auch anch Ende der Haftstrafe unter Verschluss. Verschärfungen des Strafvollzugs sind bereits in Arbeit: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte letzte Woche härtere Gesetze gegen Sexualstraftäter angekündigt. Geplant sei, die so genannte Führungsaufsicht für Straftäter zu verschärfen, die ihre Strafe verbüßt haben und auf freien Fuß sind. Das deckt sich auch mit Buttolos Interessen.

 
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