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Klagen-Schwemme beim Verfassungsgericht

02. Mrz 2007 14:42
'Im Namen des Volkes' - Die Richter haben viel zu tun
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Deutschlands Gesetze sind gar nicht so schlecht – aus Sicht des Verfassungsgerichts. Nur zwei Prozent aller Klagen waren 2006 erfolgreich. Dennoch ist mehr zu tun als je zuvor.

Die Zahl der Verfassungsklagen in Deutschland ist im vergangenen Jahr auf Rekordhöhe gestiegen. Wie der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, bekannt gab, gingen in Karlsruhe 2006 insgesamt 6115 neue Verfahren ein. Das waren fast 20 Prozent mehr als im Vorjahr, erstmals wurde damit die Zahl 6000 überschritten.

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Doch nur rund zwei Prozent der eingehenden Klagen waren erfolgreich. Der Trend zu immer mehr Verfassungsklagen ist nach Angaben des Gerichtspräsidenten auch im neuen Jahr ungebrochen, so dass die Zahl 6000 am Jahresende wahrscheinlich noch deutlicher übertroffen sein werde. Dennoch hat sich der Rückstau in Karlsruhe anhängiger alter Klagen mit jetzt 2672 nicht weiter vergrößert. Die insgesamt 16 Richter haben nämlich im vergangenen Jahr noch etwas mehr Verfahren entschieden als neu eingegangen sind.

Die Gründe für den Anstieg sind nach Angaben Papiers nicht klar auszumachen. Mit rund 70 Prozent weit überdurchschnittlich war der Zuwachs allerdings bei Verfahren aus dem Bereich des Strafvollzugs. Dagegen haben Klagen wegen der Hartz-Gesetze Karlsruhe bislang noch kaum erreicht, weil die Betroffenen zunächst die anderen Gerichtsinstanzen durchlaufen müssen.

Das Gericht überprüft Entscheidungen des Staates auf Grundgesetzkonformität. Es kann selbst Beschlüsse des Bundestages oder Bundesrates aufheben. Insgesamt aber stellte Gerichtspräsident Papier den Politikern ein gutes Zeugnis aus: Die Erfolgsquote von nur gut zwei Prozent zeige, dass der Anstieg der Verfahren wohl kaum auf eine objektive Zunahme grundrechtswidriger Hoheitsakte, darunter die Gesetzgebung, zurückzuführen sei.

Gesetze gekippt

Erst vor wenigen Tagen stärkte das Bundesverfassungsgericht den Schutz der Medien gegen polizeiliche Durchsuchungen, indem es in der Razzia bei der Zeitschrift «Cicero» im September 2005 eine Verletzung der Pressefreiheit sah.

Für Aufsehen sorgte auch die Ablehnung des Großen Lauschangriffs, eines Gesetzes, das das Abhören des «Kernbereichs privater Lebensgestaltung» erlauben sollte. Auch das Luftsicherheitsgesetz, mit dem der Abschuss gekaperter Passagierjets möglich werden sollte, wurde vom Gericht kassiert.

Die Zahl der vom Gericht wegen ungerechtfertigter Inanspruchnahme verhängten Missbrauchsgebühren sei 2006 auf eine Rekordhöhe gestiegen. Sie liege mit acht im Ersten und 27 im Zweiten Senat aber immer noch sehr niedrig. Und als «Bürgergericht» sei Karlsruhe auch gar nicht an der Einführung genereller Gerichtsgebühren zur Abschreckung potenzieller Kläger interessiert, betonte der Präsident.

Nebeneinkünfte und Bundeshaushalt

Schon in Kürze will das Gericht unter anderem über das Inzest-Verbot entscheiden. Konkret geht es um den Fall zweier Geschwister aus Sachsen, die zusammen mehrere Kinder gezeugt haben. Auch die Entscheidungen über den Bau des neuen Großflughafens Berlin-Schönefeld und die Zulässigkeit der Abfrage von Stammdaten kontoführender Personen sollen den Angaben zufolge schon in nächster Zeit verkündet werden.

Von erheblicher Bedeutung sind auch zwei anstehende Urteile zu vom Bundestag beschlossenen Gesetzen. Zum einen geht es um die Klage mehrerer Abgeordneter gegen die Pflicht zur Offenlegung von Nebeneinkünften. Zum anderen steht offenbar auch schon bald die Entscheidung über die erst kürzlich verhandelte Klage gegen den Bundeshaushalt 2004 an, bei der es auch um mögliche Grenzen der Staatsverschuldung geht. (AP)

 
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