27.02.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Christian Klar
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die gesellschaftskritischen Äußerungen des Ex-RAF- Terroristen Klar sind mit der «imaginären Parallelwelt» zu erklären, in der er lebt - meinen deutsche Leitartikler. Seine Begnadigung sei damit wohl vom Tisch. .zwischentitel { font: bold 11px verdana, arial, helvetica, sans-serif; display: block; padding: 1px 3px 1px 3px; } «Süddeutsche Zeitung»: Meinungsfreiheit In der Sache ändern Klars Äußerungen nichts: Von der Meinungsfreiheit sind radikale Äußerungen bis hin zum blühenden Blödsinn gedeckt. Sie endet erst dort, wo Straftatbestände berührt sind, und diese Grenze überschreitet Klar mit seinem Pamphlet nicht. «Stuttgarter Nachr.»: Begnadigung vom Tisch Klars jüngstes Grußwort an die Rosa-Luxemburg-Konferenz ist von einer Art, dass es schwer fällt, von einem ehemaligen RAF-Terroristen zu reden. Der Text liest sich so, als sei er noch immer bereit, für eine vermeintlich gute Sache bis zum Äußersten zu gehen. Eine Begnadigung Klars durch Horst Köhler dürfte damit vom Tisch sein. Der Bundespräsident handelte fahrlässig, würde er einen Straftäter vorzeitig freilassen, der sich derart gedanklich eingemauert hat. Klar ist zudem drauf und dran, sich auch eine Freilassung auf regulärem Weg zu verbauen. Er wurde zu sechsmal lebenslänglich plus 15 Jahren Haft verurteilt. Da stellt sich ohnehindie Frage, ob diese Strafe Anfang 2009 tatsächlich schon vorbei sein kann. Nach der Rechtslage darf Klar nur dann vorzeitig entlassen werden, wenn von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Das aber muss inzwischen stark bezweifelt werden. «Nürnberger Zeitung»: Imaginäre Parallelwelt Was Klar und Co nicht wahrhaben wollen, ist Realität: Der Linksextremismus in seiner RAF-Ausprägung ist an und in der deutschen Lebenswirklichkeit total gescheitert. Seine Grußbotschaft mag deshalb einige Sektierer erfreuen, die Menschen erreicht er damit heute so wenig wie damals. Klar wird weiter in einer imaginären Parallelwelt leben - schaden kann er niemanden mehr, ob hinter Gittern oder in Freiheit. «Flensburger Tageblatt»: Verbaler Dünnsinn Im Zweifel gilt auch für diesen Mörder das Recht auf Meinungsfreiheit. Der verbale Dünnsinn des Gefängnisinsassen dokumentiert, dass es sich bei Klar um eine traurige Gestalt handelt, dessen geistig-ideologische Entwicklung im Teenageralter stehen geblieben ist - und sich im Gefängnis nicht fortentwickelt hat. Politisch allerdings dürfte es schwierig werden, einen Gnadenerlass zu rechtfertigen. Die Haftentlassungen von RAF-Terroristen polarisieren in der Bevölkerung wie kaum ein zweites Thema. Jeder Politiker, der sich für Gnade und Versöhnung ausspricht, muss um Wählerstimmen bangen - weil Menschen wie Christian Klar als unbelehrbar, den Ideen der RAF nachhängend und damit als potenzielle Gefahr betrachtet werden. «Badische Zeitung» : Sperrige Floskeln Das ist die erste öffentliche Äußerung eines zu lebenslanger Haft verurteilten Mannes seit sechs Jahren. Und sie hat nicht Klars Mordopfer zum Inhalt, nicht deren Angehörige, nicht den blutigen Wahnsinn der RAF-Weltanschauung, nicht ein Bedauern oder auch nur selbstkritisches Nachdenken. Hier redet einer, wie er schon immer geredet hat, den Kopf voller Verschwörungstheorien, den Mund voller sperriger pseudowissenschaftlicher Floskeln. Auch das müsste die Republik kaum kümmern, hätte nicht ausgerechnet dieser Mann ihren Präsidenten um die Gnade vorzeitiger Haftentlassung gebeten. Das hat sich Klar nun selbst vereitelt, nicht weil er von einem Grundrecht Gebrauch gemacht hat, sondern weil er dabei nicht zeigt, dass er in 24 Jahren Haft irgendetwas kapiert hätte. (nz/dpa)
«Süddeutsche Zeitung»: MeinungsfreiheitIn der Sache ändern Klars Äußerungen nichts: Von der Meinungsfreiheit sind radikale Äußerungen bis hin zum blühenden Blödsinn gedeckt. Sie endet erst dort, wo Straftatbestände berührt sind, und diese Grenze überschreitet Klar mit seinem Pamphlet nicht.
«Stuttgarter Nachr.»: Begnadigung vom TischKlars jüngstes Grußwort an die Rosa-Luxemburg-Konferenz ist von einer Art, dass es schwer fällt, von einem ehemaligen RAF-Terroristen zu reden. Der Text liest sich so, als sei er noch immer bereit, für eine vermeintlich gute Sache bis zum Äußersten zu gehen. Eine Begnadigung Klars durch Horst Köhler dürfte damit vom Tisch sein. Der Bundespräsident handelte fahrlässig, würde er einen Straftäter vorzeitig freilassen, der sich derart gedanklich eingemauert hat.
Klar ist zudem drauf und dran, sich auch eine Freilassung auf regulärem Weg zu verbauen. Er wurde zu sechsmal lebenslänglich plus 15 Jahren Haft verurteilt. Da stellt sich ohnehindie Frage, ob diese Strafe Anfang 2009 tatsächlich schon vorbei sein kann. Nach der Rechtslage darf Klar nur dann vorzeitig entlassen werden, wenn von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Das aber muss inzwischen stark bezweifelt werden.
«Nürnberger Zeitung»: Imaginäre ParallelweltWas Klar und Co nicht wahrhaben wollen, ist Realität: Der Linksextremismus in seiner RAF-Ausprägung ist an und in der deutschen Lebenswirklichkeit total gescheitert. Seine Grußbotschaft mag deshalb einige Sektierer erfreuen, die Menschen erreicht er damit heute so wenig wie damals. Klar wird weiter in einer imaginären Parallelwelt leben schaden kann er niemanden mehr, ob hinter Gittern oder in Freiheit.
«Flensburger Tageblatt»: Verbaler Dünnsinn Im Zweifel gilt auch für diesen Mörder das Recht auf Meinungsfreiheit. Der verbale Dünnsinn des Gefängnisinsassen dokumentiert, dass es sich bei Klar um eine traurige Gestalt handelt, dessen geistig-ideologische Entwicklung im Teenageralter stehen geblieben ist und sich im Gefängnis nicht fortentwickelt hat.
Politisch allerdings dürfte es schwierig werden, einen Gnadenerlass zu rechtfertigen. Die Haftentlassungen von RAF-Terroristen polarisieren in der Bevölkerung wie kaum ein zweites Thema. Jeder Politiker, der sich für Gnade und Versöhnung ausspricht, muss um Wählerstimmen bangen weil Menschen wie Christian Klar als unbelehrbar, den Ideen der RAF nachhängend und damit als potenzielle Gefahr betrachtet werden.
«Badische Zeitung» : Sperrige FloskelnDas ist die erste öffentliche Äußerung eines zu lebenslanger Haft verurteilten Mannes seit sechs Jahren. Und sie hat nicht Klars Mordopfer zum Inhalt, nicht deren Angehörige, nicht den blutigen Wahnsinn der RAF-Weltanschauung, nicht ein Bedauern oder auch nur selbstkritisches Nachdenken. Hier redet einer, wie er schon immer geredet hat, den Kopf voller Verschwörungstheorien, den Mund voller sperriger pseudowissenschaftlicher Floskeln.
Auch das müsste die Republik kaum kümmern, hätte nicht ausgerechnet dieser Mann ihren Präsidenten um die Gnade vorzeitiger Haftentlassung gebeten. Das hat sich Klar nun selbst vereitelt, nicht weil er von einem Grundrecht Gebrauch gemacht hat, sondern weil er dabei nicht zeigt, dass er in 24 Jahren Haft irgendetwas kapiert hätte. (nz/dpa)