16.02.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Eva Haule
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Ein Gericht prüft, ob nach Mohnhaupt auch die frühere Linksterroristin Haule vorzeitig freikommt. Sie muss eine Mindesthaftstrafe von 21 Jahren verbüßen.
Nach Brigitte Mohnhaupt könnte auch die RAF-Terroristin Eva Haule laut einem Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» in diesem Jahr vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Derzeit werde eine Freilassung auf Bewährung geprüft, sagte ein Sprecher des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung«.
Wenn diese Prüfung positiv ausfalle, könnte Haule zum 1. August freikommen. Laut dem Bericht hatte Haule im vergangenen Jahr einen Antrag auf eine Haftentlassung auf Bewährung gestellt. Das OLG habe den Antrag zwar abgelehnt, die Mindesthaftdauer dabei aber auf 21 Jahre festgelegt, die im Sommer verbüßt wären.
Eva Haule spielte eine führende Rolle im «Kommando Jan-Carl Raspe», das Ende 1984 einen Bombenanschlag auf die Nato-Schule in Oberammergau verüben wollte.
Festgenommen wurde sie im August 1986. Wegen dreifachen Mordes und 23fachen versuchten Mordes wurde sie 1994 zu lebenslanger Haft verurteilt. (dpa)