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Kritik an Bayerns Killerspiel- Verbotsinitiative

16. Feb 2007 16:51
Nicht zufrieden mit Bayern - Der Bundesrat
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500.000 Euro Strafe, Haft bis zu zwei Jahren – so wollen Bayern und Niedersachsen gegen so genannte Computer- Killerspiele vorgehen. Doch im Bundesrat gab es am Freitag Kritik.

Bayern und Niedersachsen sind im Bundesrat mit der Forderung nach einem generellen Verbot von Computer-Killerspielen und einer Verschärfung des Strafrechts auf Widerstand gestoßen. Der nordrhein-westfälische Familienminister Armin Laschet (CDU) bemängelte unter anderem, dass sich der bayerische Vorstoß auf Computerspiele beschränke. «Wir müssen einen breiteren Weg gehen», sagte er. Auch werde von der Wissenschaft ein Zusammenhang zwischen den Amokläufen von Jugendlichen etwa in Emsdetten oder Erfurt mit dem Konsum von Killerspielen ganz überwiegend bestritten.

Nordrhein-Westfalen will zudem die Spiele lieber auf dem Index sehen und die Selbstkontrolle verbessern. Das wundert schon deshalb nicht, da NRW die Software- Selbstkontrolle für die Länder verwaltet.

Mehr in der Netzeitung:
Bayerns Familienministerin Christa Stewens (CSU) verteidigte die Initiative ihres Landes dagegen und sagte, die vom Bund und NRW geplante Einschränkung des Verkaufs von gewalttätigen Computerspielen an Kinder und Jugendliche sei «eine Scheinlösung» und «ein stumpfes Schwert». Es habe bisher nur in einem einzigen Fall eine Verurteilung wegen Verkaufs von Killerspielen gegeben. Deshalb müssten neben der Verbreitung auch die Herstellung virtueller Killerspiele unter Strafe stehen. Familienstaatssekretär Hermann Kues (CDU) meldete als Vertreter der Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken an.

Interview:
Nicht umstritten war im Bundesrat das Sofortprogramm von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) und NRW für einen wirksameren Jugendschutz bei Gewaltspielen mit Mord und Gemetzelszenen. Das Verbot des Verkaufs dieser Spiele an Jugendliche soll demnach deutlich verschärft werden.

Der Bundesrat verwies die – von Niedersachsen unterstützte - Initiative Bayerns erwartungsgemäß zur weiteren Diskussion an die Fachausschüsse. Bayern hatte darin angeregt, das Herstellen, Verbreiten und Zugänglichmachen virtueller Killerspiele unter Strafe zu stellen und die Bußgelder bei Verstößen auf bis zu 500.000 Euro verzehnfachen. Zudem ist bis zu einem Jahr Haft vorgesehen, Niedersachsen hatte sogar zwei Jahre angeregt. (nz)

 
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